LG München I zur Brandstiftung: Drei Jahre und neun Monate für Fussball-Profi Breno

04.07.2012

Der ehemalige Bayern-Profi Breno ist wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das LG München I sah es als erwiesen an, dass der Brasilianer in der Nacht auf den 20. September 2011 vorsätzlich seine gemietete Villa angezündet hat. Die Richterin setzte den Haftbefehl gegen ihn am Mittwoch wieder in Kraft.

Obwohl der 22-jährige Breno Vinícius Rodrigues Borges zur Tatzeit stark alkoholisiert war, sah das Landgericht (LG) keine ausreichend mildernden Umstände für eine Bewährungsstrafe. Breno stand seit Mitte Juni in München vor Gericht.

Zuvor hatte Brenos Verteidiger Werner Leitner in seinem Plädoyer Freispruch für Breno gefordert. Es bestünden Zweifel daran, dass nur Brandstiftung als Ursache infrage komme. Sollte das Gericht zu einer anderen Ansicht kommen, bat er um eine milde Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren. Die könnten noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Strafvollzug im Ausland bedeute für ihn das sportliche Aus. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Nach weiteren Angaben des Gerichts wird Breno voraussichtlich nach zweieinhalb Jahren Haft in Deutschland in seine brasilianische Heimat ausgewiesen.

Der FC Bayern habe "mit Bedauern das Gerichtsurteil gegen seinen ehemaligen Spieler Breno zur Kenntnis genommen", hieß es in einer kurz nach dem Urteil verbreiteten Erklärung. "Unsere Hoffnung war, dass Breno seine Karriere als Fußballer und damit sein Leben zusammen mit seiner Familie hätte fortsetzen können. Der FC Bayern München wird Breno weiterhin unterstützen." Der Verein hatte in der Vergangenheit unter anderem auch bei der Kaution geholfen.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München I zur Brandstiftung: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6537 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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