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43390

Bremen: Par­la­ment wird bei Corona-Ver­fü­gungen betei­ligt

11.11.2020

Landtag in Bremen

(c) stock.adobe.com - Vacilando

Die Maßnahmen für den Infektionsschutz erlassen die Landesregierungen per Verordnung. In Bremen soll das Parlament nun aber zumindest ein Einspruchsrecht erhalten und so Einfluss nehmen können.

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Im Bundesland Bremen wird ein Einspruchsrecht des Parlaments bei Corona-Verfügungen seitens der Landesregierung gesetzlich festgeschrieben. Der Senat der Hansestadt beschloss am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun in der Bürgerschaft beraten werden soll. "Es ist absehbar, dass auf die nach wie vor kritische Situation auch weiterhin flexibel und rasch reagiert werden muss", sagte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD). "Gleichzeitig ist es dem Senat aber wichtig, dabei eine Beteiligung des Parlaments sicherzustellen."

Dem Entwurf nach muss die Landesregierung dem Parlament mitteilen, wenn eine neue Verordnung verkündet worden ist. Die Abgeordneten können sie dann mit einfacher Mehrheit ganz oder teilweise aufheben oder eine Befristung verlangen.

In den vergangenen Wochen hatte sich im Bund und in den Ländern die Kritik daran verstärkt, dass in der Pandemie einseitig die Regierungen ohne die Parlamente entscheiden. In Niedersachsen debattierte der Landtag am Dienstag über den Corona-Kurs.

vbr/dpa/LTO-Redaktion

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Bremen: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43390 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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