Tödlicher Brechmitteleinsatz: Polizei will aus Fehlern lernen

03.01.2014

2005 starb ein mutmaßlicher Drogenhändler in Bremen unter grausigen Umständen, nachdem ihm auf polizeiliche Anweisung hin ein Brechmittel eingeflößt worden war. Der Fall beschäftigte die Justiz auf Jahre hinaus. Nun veröffentlicht die Polizei eine Broschüre, die das Unglück zu einem Lehrstück machen soll.

Die Bremer Polizei will mit einer Broschüre den tragischen Tod des mutmaßlichen Drogendealers Laye-Alama Condé im Januar 2005 aufarbeiten. Der 35-Jährige starb, nachdem ein Polizeiarzt ihm über eine Magensonde Brechsirup eingeflößt hatte, um ihn verschluckte Kokainkügelchen erbrechen zu lassen.

Die am Freitag vorgestellte Publikation ist eine Dokumentation der Ereignisse und soll laut Vorwort helfen, den Fall intern zu diskutieren und daraus zu lernen. "Als Polizeipräsident fühle ich mich verpflichtet, zu dem damaligen Ereignis eine Position einzunehmen", schreibt Lutz Müller. "Unter polizeilicher Obhut darf auch bei rechtlich legitimierter Gewaltanwendung kein Mensch ums Leben bzw. nachhaltig zu Schaden kommen."

Broschüre mischt Stimmen aus Recht, Politik und Gesellschaft

Der damalige Polizeiarzt musste sich dreimal vor Gericht verantworten. Die beiden ersten Verfahren vor dem Bremer Landgericht endeten mit Freisprüchen, die vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippt wurden. Der dritte Prozess wurde Anfang November gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro an die Mutter des Opfers eingestellt. Dabei spielte auch die Erkrankung des Angeklagten eine Rolle. Es sei zu erwarten, dass er der Belastung einer Hauptverhandlung nicht mehr gewachsen sei.

In der Broschüre, die im Auftrag der Polizei von einer freien Journalistin geschrieben wurde, wird der Fall auf Basis von Medienberichten und Auszügen aus den BGH-Urteilen rekonstruiert. Mit Hilfe von Stimmen aus Politik und Gesellschaft soll der Fall zeitlich eingeordnet werden. Sie verweisen etwa auf die damaligen Probleme mit Drogendealern und geben unterschiedliche Meinungen zur Vergabe von Brechmitteln wider.

Brechmittel galten früher in einigen deutschen Städten als legitimes Mittel bei der Verfolgung mutmaßlicher Drogendealer. 2006 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis als menschenunwürdige Behandlung.

dpa/cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Tödlicher Brechmitteleinsatz: Polizei will aus Fehlern lernen . In: Legal Tribune Online, 03.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10549/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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