Die Bundesregierung hat die Höhe der Lkw-Maut nicht sachgereicht geregelt. Ein Fuhrunternehmer bekommt daher einen im Jahr 2005 gezahlten Mautbetrag von etwa 22 Euro erstattet. Dies entschieden die Münsteraner Richter mit Urteil vom Donnerstag.
Die Mauthöheverordnung genüge in der maßgeblichen Fassung nicht den Anforderungen der Ermächtigungsnorm im Autobahnmautgesetz und sei unwirksam, so das Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Verordnung sieht unterschiedliche Sätze für die mautpflichtigen Lkw ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor, die von der Emissionsklasse des Fahrzeugs und der Anzahl der Achsen abhängt.
Damit berücksichtige die Verordnung die Anforderungen nicht, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) an eine sachgerechte Zuordnung von umlagefähigen Wegekosten zu bestimmten Gruppen mautpflichtiger Fahrzeuge gestellt habe. Weil nach dem Vortrag der beklagten Bundesrepublik die mautpflichtigen Fahrzeuge der Achsklasse 1 (bis drei Achsen) Fahrzeuge sind, die im Hinblick auf die kostenrelevanten Merkmale (Gewicht und Flächenbedarf) sehr unterschiedlich sind, seien die von der Bundesregierung als Verordnungsgeberin vorgegebenen zwei Achsklassen (Lkw bis drei Achsen bzw. Lkw ab vier Achsen) mit dem Ziel einer verursachungsgerechten Anlastung der Straßenbaukosten nicht zu vereinbaren (Urt. v. 25.10.2012, Az. 9 A 2054/07).
Das BVerwG hatte entschieden, dass nach § 3 des Autobahnmautgesetzes die Höhe der Maut pro Kilometer unter anderem die Anzahl der Achsen der mautpflichtigen Lkw berücksichtigen müsse. Hinsichtlich der kapazitätsabhängigen Kosten, die etwa 44 Prozent der vom mautpflichtigen Verkehr verursachten Autobahnkosten ausmachen, müsse festgestellt werden, ob und in welchem Umfang ein Zusammenhang mit der Anzahl der Achsen der mautpflichtigen Lkw bestehe. Gegebenenfalls sei auch zu prüfen, ob eine sachgerechte Anlastung der Kapazitätskosten eine veränderte Aufteilung der mautpflichtigen Fahrzeuge in Achsklassen erfordere.
tko/LTO-Redaktion
OVG Nordrhein-Westfalen zur Lkw-Maut: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7401 (abgerufen am: 02.10.2024 )
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