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Journalistin erneut als "Faschistin" bezeichnet: Ste­phan Brandner muss 50.000 Euro Ord­nungs­geld zahlen

von Kevin Japalak

01.08.2024

Stephan Brandner

Zum dritten Mal wurde gegen Stephan Brandner ein Ordnungsgeld verhängt. 50000 Euro muss er insgesamt zahlen. Foto: picture alliance / dts-Agentur | -

Weil Stephan Brandner (AfD) die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller erneut als Faschistin bezeichnet hat, hat das LG Berlin II gegen ihn nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt. Insgesamt muss er nun 50.000 Euro zahlen.

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Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (AfD) hat ein weiteres Ordnungsgeld kassiert, weil er die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller als "Faschistin" bezeichnet hat. Das Landgericht (LG) Berlin II verhängte am Montag im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Brandner ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro, ersatzweise für je angefangene 500 Euro einen Tag Ordnungshaft (Beschl. v. 29.07.2024, Az. 27 O 546/23). Die Entscheidung liegt LTO vor.

Die 27. Zivilkammer des LG Berlin II hat Brandner damit mittlerweile zum dritten Mal zur Zahlung von Ordnungsgeld verpflichtet, weil er sich erneut nicht an einen Beschluss gehalten hat, es zu unterlassen, Ann-Katrin Müller als "Faschistin" zu bezeichnen. Zuvor hatte die Kammer im Januar bereits ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro sowie im April ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt. Damit summiert sich das gegen Brandner verhängte Ordnungsgeld nun auf 50.000 Euro.

Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Hintergrund war, dass Müller einzelnen Funktionären der AfD "faschistische Züge" unterstellt hatte. Daraufhin bezeichnete Brandner wiederum Müller als Faschistin. Das meinte er indes offenbar nicht wörtlich. Er warf der Spiegel-Journalistin vielmehr eine ausufernde Verwendung des Begriffs "Faschismus" vor. Er sprach von einer "Verharmlosung" des Begriffs und glaubte daher, er dürfe sie als Retourkutsche selbst als "Faschistin" bezeichnen.

Das sah die Zivilkammer des LG Berlin II im Januar jedoch anders: Auch wenn es sich beim Ausdruck "Faschistin" um eine Meinungsäußerung handele, fehlten jedenfalls jegliche tatsächliche Anknüpfungstatsachen, die es rechtfertigen würden, Müller so zu diskreditieren. Das LG bejahte einen Unterlassungsanspruch wegen Beleidigung und erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung, LTO berichtete.

LTO-Chefredakteur Dr. Felix Zimmermann pflichtete dem LG Berlin II in seinem Kommentar für LTO bei, denn bei Müller lägen – im Gegensatz zu Brandner – gerade keine Anknüpfungstatsachen für die Bezeichnung als Faschist vor.

Gericht hält jüngsten X-Post für eindeutig

Obwohl die einstweilige Verfügung erging und bereits zweimal ein Ordnungsgeld gegen Brandner verhängt worden ist, verstieß Brandner laut LG am 09. Juni 2024 mit einem Post auf X erneut gegen die einstweilige Verfügung. Konkret ging es um folgende Äußerung in seinem X-Post: "Was würden Faschist*innen aus dem #Relotius-Umfeld besonders interessant an diesem Abend finden". Diese tätigte er mit Bezugnahme auf einen Tweet Müllers, den er auf seinem X-Profil teilte.

Nach Ansicht des LG hat Brander damit "erneut die Behauptung aufgestellt, bei der Gläubigerin handele es sich um eine Faschistin". Der Einwand Brandners, dass er eine offene Frage gestellt habe und die betreffende Formulierung sich gerade nicht auf Müller beziehe, sei fernliegend, so das LG. Denn durch die Bezugnahme auf Müllers Tweet ergebe sich aus dem Kontext, dass er mit dem Ausdruck "Faschist*innen" sehr wohl die Journalistin meine.

Brandner behauptete im Übrigen, der Beschluss zur einstweiligen Verfügung sei falsch tenoriert worden; nach Ansicht der Kammer ist dies im Ordnungsmittelverfahren aber nicht berücksichtigungsfähig. Schließlich sei der Ordnungsmittelantrag Müllers entgegen der Ansicht Brandners nicht rechtsmissbräuchlich, nur weil Müller den Verlauf des Verfahrens und die jeweiligen Entscheidungen über die Ordnungsgeldanträge öffentlich mache.

Müllers Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke begrüßt die Entscheidung: "Es ist schon erschreckend genug, dass ein Politiker eine Journalistin mehrfach öffentlich derart übel beleidigt. Dass Brandner aber auch noch konsequent ein wirksames gerichtliches Verbot ignoriert, und das trotz mehrfacher Ordnungsgelder, ließ dem Gericht letztlich keine andere Möglichkeit, als die Rekordsumme von 30.000 Euro festzusetzen."

Auf LTO-Anfrage erklärte eine Mitarbeiterin Brandners, dass er sich zum laufenden Prozess nicht äußern werde.

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Journalistin erneut als "Faschistin" bezeichnet: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55130 (abgerufen am: 18.01.2026 )

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