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Brandenburg: Landtag besch­ließt ums­trit­tenes Poli­zei­ge­setz

13.03.2019

Polizeiauto

© VRD - stock.adobe.com

Über neue Befugnisse für die Polizei hatte sich die rot-rote Regierungskoalition in Brandenburg tief zerstritten. Nun hat der Landtag das neue PolG aber verabschiedet – ohne Online-Durchsuchungen und die Überwachung von Messengerdiensten.

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Mit knapper Mehrheit hat der Brandenburger Landtag das umstrittene neue Polizeigesetz (BbgPolG) beschlossen. Für die neuen Befugnisse der Polizei im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität stimmten 45 Abgeordnete vornehmlich der rot-roten Koalition. 37 Nein-Stimmen kamen von der Opposition, eine Enthaltung gab es in der Linken-Fraktion.

Nach den neuen Bestimmungen können Gefährder künftig bis zu vier Wochen vorbeugend in Haft genommen werden. Zur Abwehr von Gefahren können Meldeauflagen verhängt werden. Zudem kann die Polizei sogenannte Schleierfahndungen, also Kontrollen an Bundesfernstraßen durchführen und Einsätze der Beamten mit Körperkameras dokumentieren. Die Speicherfrist der öffentlichen Videoüberwachung wird von zwei Tagen auf zwei Wochen verlängert. SPD und Linke hatten zuvor nach langen Verhandlungen vereinbart, dass die Überwachung von Messengerdiensten sowie die Befugnis zu Online-Durchsuchungen nicht ins Gesetz kommen.

Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) machte in der Debatte deutlich, dass er die sogenannte Quellen-TKÜ zum Ausspähen von Messengerdiensten gern im Gesetz belassen hätte. Diese Befugnis wurde auf Druck der Linke gestrichen, die darin sowie bei der ebenfalls gestrichenen Online-Durchsuchung zu tiefe Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger sah. "Falls das Bundesverfassungsgericht die Quellen-TKÜ für verfassungskonform erklärt, werden wir in diesem Hause vielleicht auch noch eine andere Entscheidung erleben", sagte Schröter. Allerdings gibt es immer noch eine bundesweite Regelung über das BKA-Gesetz.

Polizeiliche Sonderrechte vs. bürgerliche Freiheit

Dagegen teilten die Linke-Abgeordneten Volkmar Schöneburg und Isabelle Vandre in einer gemeinsamen Erklärung mit, die Eingriffe in die Bürgerrechte gingen ihnen trotz der erreichten Abstriche immer noch zu weit. "Das neue Polizeigesetz ist aus unserer Sicht trotzdem weder erforderlich noch geeignet, um ein ausgewogenes Verhältnis von bürgerlicher Freiheit und polizeilichen Sonderrechten herzustellen", erklärten sie.

Die Kritik von Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher zielte in dieselbe Richtung. Mit dem Gesetz würden weitere polizeiliche Befugnisse in das Vorfeld der Begehung von Straftaten verlagert, rügte sie. "An vielen Stellen des Entwurfs reicht bereits der Verdacht, dass eine Straftat begangen werden könnte, um teils drastische polizeiliche Maßnahmen durchzuführen."

Der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher kritisierte, dass sich der Verdacht, dass Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ auf unbescholtene Bürger angewendet werden solle, jeder Grundlage entbehre. Ein Gesetzentwurf der CDU mit entsprechenden Befugnissen erhielt aber keine Mehrheit im Landtag.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34365 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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