Ab übernächstem Jahr werden Polizeibeamte in Brandenburg Namensschilder tragen oder durch eine andere Kennzeichnung identifizierbar sein. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Landtag am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf Initiative der oppositionellen CDU-Fraktion zustande gekommen war.
Von der Kennzeichnungspflicht erhofft sich die Politik größere Bürgernähe der Beamten und Transparenz.
Bisher gilt für Polizisten nur eine Legitimationspflicht, derzufolge sie sich auf Verlangen betroffener Bürger auszuweisen haben. Weder sie noch die namentliche Kennzeichnung soll allerdings gelten, wenn "der Zweck der Maßnahme oder Amtshandlung oder überwiegende schutzwürdige Belange" des Polizisten dadurch beeinträchtigt werden.
Die innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ursula Nonnemacher, kritisierte in der Debatte, dass solche Ausnahmen und Einschränkungen das Gesetz "löchrig wie einen Schweizer Käse" gemacht hätten. Ein Änderungsantrag ihrer Fraktion fand jedoch keine Mehrheit.
An der Erarbeitung der Vorschrift sollen die Polizeigewerkschaften beteiligt werden, die die Neuregelung ablehnen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3308 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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