Das "Parlament der Rechtsanwälte" hat am Montag eine neue Fachanwaltschaft beschlossen. Künftig wird es neben den bereits bestehenden 21 Fachanwaltsbezeichnungen, in denen der Erwerb eines Fachanwaltstitels möglich ist, auch Fachanwälte für Vergaberecht geben.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in ihrer Sitzungsversammlung am Montag die Einführung des neuen Fachanwalts für Vergaberecht beschlossen. Damit wird der Trend zur erhöhten Spezialisierung der Fachanwaltschaft weiter fortgeführt. Zuletzt hatte die Satzungsversammlung im vergangenen Jahr den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt. Mit neuen Fachanwaltschaften will die Satzungsversammlung auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren.
Der Beschluss muss zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Erfolgt keine Beanstandung, tritt er drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft.
Die Satzungsversammlung ist das so genannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Die Satzungsversammlung beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). In der BORA finden sich in Ergänzung zu der vom Gesetzgeber erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Regelungen zu den anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung. Die FAO legt die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erwerb des Fachanwaltstitels fest.
acr/LTO-Redaktion
Satzungsversammlung der BRAK: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14963 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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