Am Montag hat der Prozess gegen den chinesischen Anwalt Xie Yang begonnen. Kurz zuvor wurde wiederum dessen Anwalt verhaftet, das Gericht bestellte einen Pflichtverteidiger. DAV und BRAK kritisieren Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich anlässlich des Prozesses gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang kritisch geäußert. Insbesondere mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit bestünden Bedenken, teilten die Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung mit.
Der Prozess gegen den im Sommer 2015 verhafteten Menschenrechtsanwalt Xie Yang hatte am Montag in Changsha in der zentralen Provinz Hunan, China, begonnen. Xie Yang wird vorgeworfen, die Staatsgewalt untergraben zu haben. Nachdem sein bisheriger Anwalt kurz vor Prozessbeginn verhaftet wurde, hat das Gericht nun einen Pflichtverteidiger für Xie Yang bestellt.
"Ein Prozessbeginn unmittelbar nach Benennung eines neuen Pflichtverteidigers ist mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar. So wird eine angemessene Verteidigung unmöglich gemacht", sagt DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Auch Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK, äußert Bedenken: "Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Es ist höchst irritierend, dass gerade jetzt der Prozess gegen Xie Yang beginnt".
Derzeit befinden sich Delegationen von BRAK und DAV anlässlich des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs in China. Dieser beruht auf einer im Jahr 2000 geschlossenen Vereinbarung beider Regierungen und dient dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich.
acr/LTO-Redaktion
Zweifel an Rechtsstaatlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22870 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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