BPatG zu Sparkassenrot: Bekannte Signalfarbe soll keine Marke mehr sein

Das Bundespatentgericht hat am Freitag entschieden, dass das typische Sparkassenrot in Zeiten eines grenzübergreifenden Bankverkehrs als Marke keinen Bestand mehr haben soll. Eine BGH-Entscheidung zur Sache steht noch aus.
Die international tätige, spanische Santander-Bank hat vor dem Bundespatentgericht (BPatG) die Löschung des Sparkassenrots (Farbton HKS 13) als Marke begehrt - und am Freitag Recht bekommen.
In dem heute entschiedenen Streit klagte hingegen Santander auf die Löschung der für die Sparkasse eingetragenen Farbmarke. Mit Erfolg. Wie Die Welt berichtet, hat das in München ansässige BPatG die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich zugelassen, da es sich um einen Fall von grundlegender Bedeutung handelt. Außerdem sei man sich dort bewusst, dass man von der bisherigen Rechtssprechung des BGH abweiche. Die Sparkassen hätten sofort angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen. Beim Bundestpatentgericht war am Freitagnachmittag leider niemand zu erreichen, es dürfte sich aber wohl um einen Fall der Beschwerdemöglichkeit nach § 83 Markengesetz handeln*.
2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot seit 1972. Seit den Achtziger Jahren benutzt die Santander-Bank weltweit fast den gleichen Rotton (HKS 14).
Zwischen Santander und der Sparkasse läuft zudem noch ein weiteres Verfahren, über welches der BGH im September entscheiden wird. Darin will die Sparkasse den Spaniern die Nutzung des markanten Rots verbieten lassen (Az. I ZR 78/14).
dpa/ms/LTO-Redaktion
* Anm. d. Red.: Der Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit nach § 83 MarkenG wurde wenige Minuten nach Erscheinen des Beitrags ergänzt.
Spannende Sache - aber für die Revision dürfte kaum der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zuständig sein, weil das Bundespatentgericht kein solcher oberster Gerichtshof ist.
Andreas KleinDie Chancen der Sparkasse vor dem BGH sind aber gut, da dieser es erst kürzlich bei Wörterbüchern für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung im Sinne von § 8 Abs.3 MarkenG hat ausreichen lassen, dass 52% der Verbraucher die Farbe Gelb der Fa. Langenscheidt zuordnen. Bei Bankinstituten ordnen 67% die Farbe Rot den Sparkassen zu. Das Bundespatentgericht verlangt allerdings 70%.
Dr. Thomas+WedelEs ist so albern. Die Farbe rot gehört niemandem, und ganz bestimmt nicht der Sparkasse. Farben gehören niemandem. Wo soll dieses Markenrecht noch hinführen, falls das vor dem BGH Erfolg haben sollte...
K. SchnaperDa fällt mir eine Geschichte aus den Lustigen Taschenbüchern ein, wo sich Dagobert Duck kochendes Wasser patentieren lässt. Aber Hey, in einer Welt, in der sich Monsanto nach und nach sämtliche Getreide- und Obstsorten patentieren lassen kann..
Hier bräuchte es ein wenig mehr gesunden Menschenverstand, auch unter Juristen.
Sollte der BGH im Sinne des BPatG urteilen, wird das hoffentlich auch die Wettbewerber der Telekom auf den Plan rufen. Aber wahrscheinlich gelten für Magenta und bundeseigene Unternehmen wieder ganz besondere Regelungen.
Weiß Bescheid@K. Schnaper: Naja, den Farbmarkenschutz hat schließlich nicht die Sparkasse erfunden, sondern der Gesetzgeber - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa. Und auch dann "gehört" die Farbe nicht dem Inhaber - sondern der Inhaber kann es Konkurrenten im gleichen Waren- und Dienstleistungsbereich verbieten, dieselbe oder eine sehr ähnliche Farbe als Markenzeichen einzusetzen.
Lukas GrafUm das nicht ausufern zu lassen, sind die Ämter und Gericht zum großen Teil ganz besonders streng, bevor sie so eine Marke zulassen und bevor sie eine Verletzung einer solchen Marke erkennen. Ob zu streng, muss wie in anderen Fällen hier wahrscheinlich der BGH entscheiden...
Außerdem würde mich noch das Lustige Taschenbuch interessieren - auch in Entenhausen werden nämlich meistens Patente nur auf Erfindungen gewährt, die neu sind. ;-) Würde mich interessieren, wie das in der Geschichte begründet wird, und vielleicht habe ich das Heft ja noch irgendwo...