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Ehemaligem Tennisstar droht Haft: Geschwo­rene spre­chen Boris Becker schuldig

08.04.2022

Boris Becker in London am 8.4.2022

Boris Becker auf dem Weg ins Gericht in London. Foto: picture alliance / EPA | NEIL HALL

Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den deutschen Ex-Tennisstar in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Ihm droht nun eine Haftstrafe.

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Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den deutschen Ex-Tennisstar in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury am Freitag. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe drohen.

Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den deutschen Ex-Tennisstar in mehreren Punkten schuldig gesprochen. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Mark Ford Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury am Freitag. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe drohen. Das Strafmaß soll am 29. April verkündet werden. Becker verfolgte die Urteilsverkündung mit hochrotem Kopf. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Geschworenen kamen nun zu dem Schluss, dass er in 4 von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen
gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985.

Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hatte ihn als naiv und faul dargestellt. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte.

Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Ehemaligem Tennisstar droht Haft: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48096 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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