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Fall Böhmermann: Regie­rung lässt sich mit Prü­fung Zeit

13.04.2016

Jan Böhmermann

Bild: Screenshot Youtube

Die Bundesregierung will in der Affäre um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann auf jeden Fall eine Entscheidung treffen, wie Sprecher Seibert am Mittwoch mitteilte. Auch die Kanzlerin selbst äußerte sich.

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Die Bundesregierung will im Fall Böhmermann eine Entscheidung dazu treffen, ob Ermittlungen gegen den Satiriker aufgenommen werden sollen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Mittwoch in Berlin: "Die Bundesregierung drückt sich nicht um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote. Diese Entscheidung wird getroffen." Wann, sagte er allerdings nicht. Die Bundeskanzlerin selbst erklärte ebenfalls am Mittwoch: "Ich habe immer gesagt, wir werden einige Tage brauchen, aber nicht Wochen" so Merkel nach einer Beratung mit den Ost-Regierungschefs im vorpommerschen Stolpe.

Der türkische Botschafter hatte beim Auswärtige Amt verlangt, Böhmermann strafrechtlich zu verfolgen. Nach § 104a Strafgesetzbuch (StGB) muss die Bundesregierung einer Strafverfolgung wegen einer (möglichen) rechtswidrigen Beleidigung Erdogans nach § 103 StGB zustimmen. Zwar hat die Mainzer Staatsanwaltschaft bereits mit Ermittlungsarbeiten begonnen. Der Vorgang diente jedoch nur der Beweissicherung und beruht auf einer behördlichen Richtline. Die SPD hat inzwischen angeregt, den Paragrafen aus dem StGB ersatzlos zu streichen, da sie ihn als nicht mehr zeitgemäß erachtet.

Da der türkische Präsident allerdings auch zusätzlich als Privatperson einen Strafantrag nach § 194 StGB gestellt hat, dürften jedenfalls Ermittlungen wegen der Begehung einer "einfachen" Beleidigung nach § 185 StGB zu erwarten sein.

Anwalt will notfalls bis in letzte Instanz ziehen

Der deutsche Anwalt Erdogans will jedenfalls alle Rechtsmittel gegen Böhmermann ausschöpfen, teilte er im ZDF mit. "Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich das auch durch", sagte Hubertus von Sprenger am Dienstagabend im ZDF-heute journal. "Der Präsident verspricht sich die Bestrafung des Betroffenen und verspricht sich auch, dass der in Zukunft das nicht wiederholt, was er gesagt hat, auf zivilrechtlicher Ebene."

In seiner Fernsehshow Neo Magazin Royale vom 31. März hatte Böhmermann in einem Gedicht über Erdogan bewusst beleidigende Formulierungen benutzt. Er kündigte das Gedicht in der Sendung als Beispiel für herabwürdigende Schmähkritik an, die nicht erlaubt sei.

Angesichts der Vorwürfe gegen Böhmermann betonte die Chefin der Länder-Rundfunkkommission, Malu Dreyer (SPD), die Bedeutung der Meinungsfreiheit. "Die Freiheit der Presse, der Meinung und der Kunst in unserem Land ist ein hohes Gut", teilte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin der Deutschen Presse-Agentur mit. "Es ist von unserem Grundgesetz geschützt und nicht verhandelbar."

"Gibt mit Sicherheit Richter, die Gedicht für strafbar halten"

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, warnte im Kölner Stadt-Anzeiger (Mittwoch) die Bundesregierung davor, die deutsche Justiz zu einer Strafverfolgung zu ermächtigen. "Sie würde damit nicht nur Jan Böhmermann, sondern gleichsam die Meinungs- und Kunstfreiheit an einen Autokraten und Despoten ausliefern, der bürgerliche Freiheiten im eigenen Land auf gröbste Weise missachtet." Bertrams sieht Böhmermanns Beitrag durch die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Er räumte aber ein, dass diese Position "auf der Kippe" stehe. Es werde "mit Sicherheit" Richter geben, die Böhmermanns Text als strafbar einstuften.

Der inzwischen für Böhmermann angeordnete Polizeischutz stößt beim Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, auf Verständnis: "Man muss leider davon ausgehen, dass es gerade in diesem Konflikt mit diesem unglaublichen Hype den ein oder anderen Eiferer gibt, von dem möglicherweise Gefahren ausgehen", sagte Wendt der Deutschen Presse-Agentur. Die Anordnung von Polizeischutz, der für Betroffene ein Einschnitt ins Privatleben sei, werde in einer Gefährdungsanalyse geprüft, erklärte Wendt.

Am Dienstag war auch bekannt geworden, dass die Produktionsfirma btf GmbH und Jan Böhmermann in Abstimmung mit dem ZDF entschieden haben, die für Donnerstag geplante nächste Ausgabe des Neo Magazin Royale nicht zu produzieren. Grund sei die breite Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Fall Böhmermann: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19064 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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