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Nach Urteil über Millionenstrafe: Boa­teng und Anklage legen Beru­fung ein

16.09.2021

Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng steht zu Beginn des Prozesses gegen ihn im Amtsgericht München an seinem Platz.

picture alliance/dpa | Peter Kneffel - Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Das AG München hatte Ex-Nationalspieler Boateng zu einer 1,8 Millionen-Euro-Strafe wegen Körperverletzung verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten nun Berufung ein.

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Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng akzeptiert seine Verurteilung wegen Körperverletzung nicht und geht gegen die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München vor. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten den Angaben zufolge Rechtsmittel ein. Damit wird die nächste Instanz, das Landgericht (LG) München I, erneut über den Fall verhandeln müssen.

Das AG hatte den 33 Jahre alten Boateng in der vergangenen Woche zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin verurteilt (Urt. v. 09.09.2021, Az. 833 Ds 257 Js 200142/18). Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden hatte auf Freispruch plädiert.

Boateng weist Schläge zurück

Die Anklage wirft Boateng vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer sogar von gefährlicher Körperverletzung aus.

Das Gericht nahm dagegen nur "einen Faustschlag" ins Gesicht an. Boateng, der seit Kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück. Dass es damals in der karibischen Luxusanlage mit Privatpool und Bediensteten eine Eskalation gab, räumte er vor Gericht ein. Geschlagen, so betonte er, habe er seine Ex-Freundin aber nie.

Seit 2007 führten die beiden ihren übereinstimmenden Angaben zufolge eine "On-Off-Beziehung", seit 2015 streiten sie vor dem Familiengericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Nach Urteil über Millionenstrafe: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46036 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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