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BND-Kontrolle am BGH: Unab­hän­giges Gre­mium nimmt seine Arbeit auf

von Pia Lorenz

09.03.2017

Mann mit Fernrohr

© Coloures-pic - Fotolia.com

Zwei Bundesrichter und ein Bundesanwalt sowie ihre Vertreter sollen die Überwachung von Ausländern im Ausland durch den BND kontrollieren. Das Gremium ist am BGH angesiedelt, unabhängig und weisungsfrei. Recht spricht es aber nicht.

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Das unabhängige Gremium, das die sogenannte Ausland-Ausland-Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) kontrollieren soll, beginnt mit seiner Arbeit. Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Gabriele Cirener vom 1. und Claus Zeng vom 2. Strafsenat sowie Bundesanwalt Lothar Maur wurden am Mittwoch vom Bundeskabinett berufen. Ihre Stellvertreter sind die Richter am BGH Harald Reiter vom III. Zivilsenat, Dr. Burkhard Feilcke vom 4. Strafsenat und Bundesanwalt Johann Schmid.

Für sechs Jahre sollen die Mitglieder des Gremiums nun vorab prüfen, ob die vom BND geplanten Maßnahmen der Überwachung von Ausländern, die sich im Ausland befinden, zulässig und erforderlich sind. Vorgenommen werden diese in der Regel aus dem Inland heraus. Nur in Eilfällen soll der BND bei dieser sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung künftig ohne den Vorabcheck des Gremiums tätig werden dürfen, bereits eingeleitete Maßnahmen müsse der Dienst sofort beenden, wenn die Prüfung des Ausschusses negativ ausfällt, erklärte BGH-Präsidentin Bettina Limperg am Mittwoch in Karlsruhe. 

Der Ausschuss ist zwar mit seiner Geschäftsstelle beim BGH in Karlsruhe angesiedelt und zu zwei Dritteln mit BGH-Personal besetzt, spricht aber kein Recht. Das Gremium agiere weisungsfrei und unabhängig, es funktioniere, so Limperg, "wie ein, aber nicht als Spruchkörper". Die Richter bleiben auch weiterhin Richter am BGH und gehen dort ihrer Tätigkeit in den Senaten auch.

Juristen statt Mitarbeitern mit technischem Sachverstand?

Kritiker des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND monieren, dass das Gremium nicht mit Mitarbeitern mit technischem Sachverstand besetzt werde. Aus Justizkreisen ist zu hören, dass man auch beim BGH, der trotz faktischer Ausweitung seiner Zuständigkeit durch die Ansiedlung des Gremiums kaum Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren habe nehmen können, der neuen Aufgabe mit einer gewissen Skepsis begegnet,

Prüfen soll das Gremium die Einhaltung besonderer Schutzvorgaben für EU-Bürger. So muss beispielsweise eine gezielte Suche nach einer bestimmten Person vorab geprüft werden. Daneben sollen die Juristen vor allem den Schutz der Privatsphäre sicherstellen.

Eine Maßnahme des BND ist dabei unzulässig, wenn anzunehmen ist, dass durch eine diese allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Informationen aus dem Kernbereich der Privatsphäre dürften nicht verwendet werden und würden unverzüglich gelöscht. Auch die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten solle überprüfbar werden.

Zu geheim für Transparenz

Inwieweit diese Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden und wie genau die Tätigkeit der Gremiumsmitglieder aussehen wird, ist derzeit noch unklar. Man darf davon ausgehen, dass sie sich zunächst eine Geschäftsordnung geben werden.

Auf allzu viel Transparenz wird man auch mittelfristig kaum hoffen dürfen, die Arbeit des Ausschusses ist streng geheim. Lediglich dem parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag muss das Gremium halbjährlich berichten. Dieses ist - neben der G10-Kommission und dem Vertrauensgremium - für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig. 

Datenschützer kritisieren, dass das BND-Gesetz mit dem neuen Unabhängigen Gremium am BGH noch eine weitere Kontrollinstanz bilde, ohne aber mehr Abstimmung und Koordination mit den anderen Kontrollinstanzen vorzusehen. Außerdem könne das Gremium nur Anordnungen von Bundeskanzleramt und BND prüfen und stichprobenartig die Einhaltung von Suchbegriffen kontrollieren. Zutritt zu den Räumen des BND aber sehe das Gesetz ebenso wenig vor wie eine Kontrolle aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes.

Bis zum Ablauf von einem Jahr muss der Geheimdienst die neue Kontrolle noch nicht allzu sehr fürchten: Binnen dieser Übergangsfrist wird das Gremium nur für neue Sachen tätig, schon begonnene Maßnahmen kann der BND so lange noch fortführen, ohne das Gremium befragen zu müssen.

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Pia Lorenz, BND-Kontrolle am BGH: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22333 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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