Der Bund investiert rund 500 Mio. Euro in die Justiz, insbesondere für neue Stellen und Digitalisierung - doppelt so viel wie in einer Runde zuvor. Eine Anschubfinanzierung für Stellen, für die geeigneter Nachwuchs händeringend gesucht wird.
Wie LTO bereits im März berichtet hatte, plant die Bundesregierung mehr Geld bereitzustellen, um die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern. Der "Pakt für den Rechtsstaat" werde im kommenden Jahr neu aufgesetzt, sagte nun Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Länder erhalten rund eine halbe Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren für die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Justiz und für die Digitalisierung der Justiz", kündigte sie an. Damit werde die Unterstützung im Vergleich zum Vorläufer-Pakt verdoppelt. Wie die vom Bund bereitgestellten Mittel im Einzelnen eingesetzt werden, muss noch mit den Ländern konkret abgestimmt werden.
Das Geld komme aus dem Sondervermögen für Investionen in die Infrastruktur. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums auf LTO-Anfrage erfolge die Auszahlung für Personalausgaben durch Anpassung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Rahmen des Bund-Länder-Ausgleichs (§ 1 des Finanzausgleichsgesetz (FAG)) wie bereits im Jahre 2021. Die Ausgaben für Digitalisierungsreformen sollen durch direkte Investitionen durch den Bund erfolgen.
Die Gelder aus dem Rechtsstaatspakt der letzten Runde konnten die neu zu schaffenden Stellen in der Länderjustiz nicht dauerhaft finanzieren – sie waren dafür auch nicht gedacht. Grundsätzlich bleiben die Länder dafür zuständig, ihre Justiz auszustatten und zu finanzieren. Geld vom Bund ist angesichts knapper Haushalte aber natürlich immer willkommen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Staatsanwaltschaften müssten gut ausgestattet sein, um etwa gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung mit aller Konsequenz vorgehen zu können. "Keiner, der die Allgemeinheit betrügt, soll davonkommen können. Auch dafür stärken wir die Justiz", sagte der Minister.
Hubig: "Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen"
Auch Hubig sagte: “Ein starker Rechtsstaat muss für jede und jeden spürbar und sichtbar funktionieren – jeden Tag.” Grundvoraussetzung sei eine leistungsstarke, verlässliche und effiziente Justiz. Die Strafjustiz müsse veränderten Kriminalitätsmustern des 21. Jahrhunderts begegnen. Notwendig seien auch Asylverfahren und eine funktionierende Zivilgerichtsbarkeit. "Denn wer recht hat, muss auch Recht bekommen - egal ob im Nachbarschaftsstreit, im Bauprozess oder in mietrechtlichen Fragen", sagte die SPD-Politikerin.
Aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollen in dieser Wahlperiode 240 Millionen Euro für die personelle Stärkung der Justiz bereitgestellt werden. Sie sollen den Bundesländern in zwei Tranchen zur Verfügung gestellt werden, voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2028. Zur Beschleunigung der Digitalisierung sollen für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro - also 70 Millionen Euro jährlich - fließen.
2.000 Richter und Staatsanwälte fehlen - alles nur eine Frage der Finanzierung?
Der Deutsche Richterbund begrüßt die Ankündigung. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte: "Die Bundesregierung hält Wort und macht den Rechtsstaatspakt zu einem Schwerpunkt ihres politischen Handelns." Nun seien die Bundesländer gefordert, ihren Teil des Rechtsstaatspakts zu erfüllen und konkrete Zusagen für neue Stellen in der Justiz zu machen.
Bundesweit fehlen Rebehn zufolge rund 2.000 Staatsanwälte und Strafrichter. Strafverfahren dauerten daher immer länger, überlastete Ermittler müssten immer öfter Fälle einstellen. Bei den Staatsanwaltschaften gebe es fast eine Million unerledigte Akten. "Die Strafjustiz wird mehr und mehr zum Flaschenhals bei der Kriminalitätsbekämpfung", stellte Rebehn fest.
Dass Richter und Staatsanwälte fehlen, ist aber nicht allein ein Problem der Finanzierung. In vielen Bundesländern ist die Justiz händeringend auf der Suche nach geeignetem Nachwuchs für die vorhandenen Stellen.
Was kann der "Pakt für den Rechtsstaat" finanzieren?
In der Vergangenheit hatten mehrere Länder betont, dass es ihnen vor allem auf eine dauerhafte Perspektive ankommt. 2019 hieß es aus den Ländern etwa, dass eine verbesserte Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz wichtiger seien als ad hoc Finanzierungen aus dem Bund. Das Geld war aber natürlich sehr willkommen.
Bund und Länder zeigten sich nach der letzten Runde zufrieden. Aus einem gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern geht hervor, dass die Länder insgesamt rund 2.700 Stellen in der Justiz geschaffen haben. Voraussetzung für die Anschubfinanzierung aus dem Bund waren 2.000 Stellen. Der Bund hatte sich verpflichtet, im Gegenzug insgesamt 220 Millionen Euro in zwei Tranchen an die Länder zu überweisen.
Bundesjustizministerium: Auszahlung durch Anpassung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bewertet die Modernisierungsvorhaben ebenfalls positiv. Laut dem stellvertretendem DAV-Hauptgeschäftsführer Swen Walentowski, ist die "deutsche Justiz technisch nicht auf der Höhe der Zeit". "Die Einigung im Koalitionsvertrag auf die Schaffung einer einheitlichen digitalen Umgebung sowie einer Bundesjustizcloud war ein wichtiger Schritt", so Walentowski. Allerdings sei zu bedenken, dass die Reformen den Rechtssuchende dienen sie nicht einschränken dürfen.
Am Mittwoch soll das Bundeskabinett über die Verwendung der geplanten Mittel zusammen mit dem Haushalt entscheiden. Der Pakt ist erst besiegelt, wenn die Länder zugestimmt haben, mutmaßlich bei einer Ministerpräsidentenkonferenz.
dpa/pk/kus/LTO-Redaktion
Was bringt neuer "Pakt für den Rechtsstaat"?: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57764 (abgerufen am: 08.12.2025 )
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