Seit 2018 gibt es einen Bundesopferbeauftragten. Jetzt will das BMJV das Amt auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt nun vor.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will das Amt des Bundesopferbeauftragten auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Hierdurch soll insbesondere die Unterstützung für Opfer terroristischer Gewalt dauerhaft sichergestellt werden. Dies sieht ein vom BMJV nun vorgelegter Gesetzesentwurf vor.
Seit Anfang 2025 ist Roland Weber der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland. Damit ist er zentraler Ansprechpartner für Betroffene von terroristischen Anschlägen im Inland. Seine Aufgabe ist es, sich um die Opferanliegen zu kümmern und praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe zu vermitteln. Auch setzt er sich im politischen für die Betroffenenbelange ein.
Dieses Amt gibt es überhaupt erst seit 2018, es wurde damals durch einen Kabinettsbeschluss beim BMJV eingerichtet. Mit dem Entwurf für ein Bundesopferbeauftragtengesetz soll das Amt eine gesetzliche Grundlage erfahren und die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten sowie der Kreis der Betroffenen festgelegt werden.
Hubig will Signal an Betroffene senden
Berücksichtigt und umgesetzt werden soll dabei nach Terrorismuserfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit – unter anderem der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – insbesondere auch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung. Der Entwurf sieht zudem eine Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den an der Unterstützung der Betroffenen beteiligten Stellen vor.
Ministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) sagt zu dem Vorhaben: "Terroristische Gewalt trifft Menschen ganz konkret und fügt ihnen schweres Leid zu. Terror richtet sich zugleich gegen uns alle, gegen unsere freiheitliche Gesellschaft. Der Staat steht in der Verantwortung, Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bestmöglich zu unterstützen." Dabei nehme der Bundesopferbeauftragte eine wichtige Aufgabe wahr. Als zentrale Ansprechperson stehe er mit seinem Team den Betroffenen in den dunkelsten Stunden zur Seite, so Hubig. "Diese Lotsenfunktion für Betroffene wollen wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Damit gewährleisten wir die dauerhafte und verlässliche Unterstützung von Betroffenen und senden ein klares Signal: Wir stehen als Staat dauerhaft an eurer Seite."
Bis zum 30. April haben die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme.
jb/LTO-Redaktion
Gesetzliche Grundlage für Bundesopferbeauftragten: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59632 (abgerufen am: 19.04.2026 )
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