Druckversion
Donnerstag, 13.08.2026, 18:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bmjv-gesetzentwurf-beschlossen-menschenhandel-sexuelle-ausbeutung-nachfragestrafbarkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
60057

Zwangsarbeit im Nagelstudio oder auf dem Bau: Auch Kunden können sich strafbar machen

27.05.2026

Polizisten prüfen das Nagelstudio, mögliche Zwangsarbeit wird untersucht. Kunden könnten sich ebenfalls strafbar machen.

Razzia in einem Nagelstudio. Wenn Kunden wissen, dass es um Zwangsarbeit geht, sollen sie künftig auch bestraft werden können. Foto: picture alliance/dpa | David Young

Die Bundesregierung will Menschenhandel und Ausbeutung stärker verfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich auch auch Kunden strafbar machen können, wenn sie Zwangsarbeit in Anspruch nehmen.

Anzeige

Menschenhandel in Deutschland soll effektiver bekämpft, Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen. 

Der Gesetzentwurf berücksichtigt laut Mitteilung des Ministeriums Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sowie Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Mit dem Gesetzentwurf solle zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

"Menschenhandel ist brutale Ausbeutung", erklärte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Auch Deutschland sei Tatort. "In Bordellen, in Nagelstudios, auf dem Bau oder im Schlachthof: Die moderne Sklaverei findet an vielen Orten statt. Betroffene werden mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet. Unser Rechtstaat muss entschlossen und effektiv gegen diese menschenverachtende Form von Kriminalität vorgehen." Hubig sieht Strafbarkeitslücken, die es zu schließen gelte, dabei werde sie insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen. Wer wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen, so die Ministerin. 

Erstmals Nachfragestrafbarkeit im StGB

Der Entwurf sieht eine sehr grundlegende Überarbeitung und Neufassung der Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung nach §§ 180 bis 182 Strafgesetzbuch (StGB; insbesondere §§ 180a, 181a StGB) sowie der Menschenhandelsdelikte (§§ 232 bis 233a StGB) vor. 

Zukünftig sollen laut BMVJ auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels (§ 232 StGB) erfasst sein. Damit würden der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.

Erstmals soll darüber hinaus in einem neuen § 232a StGB eine sogenannte Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels geregelt werden. "Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht (sogenannte Freierstrafbarkeit zum Schutz von Opfern von Zwangsprostitution)", so das Ministerium. 

Damit mache sich künftig strafbar, wer Dienstleistungen von Personen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind. Als Beispiele nennt das Ministerium Nagelstudio oder Aktivitäten im Rahmen eines Bauvorhabens. 

Auch die Strafnormen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung werden neu gefasst. Ziel sei es, diese besser auf das Menschenhandelsstrafrecht abzustimmen. Zudem sollen die Strafrahmen auf bis zu zehn Jahren angehoben werden. Derzeit sieht der Menschenhandel gem. § 232 Abs. 1 StGB einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, erst bei Gewalt und /oder Drohungen nach § 232 Abs. 2 StGB ist bereits eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich. 

Anzeige

Verfahren gegen Opfer können eingestellt werden

Um die Zwangslage von Betroffenen von Menschenhandel deutlicher hervorzuheben, wird mit § 154g der Strafprozessordnung (StPO) eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Strafverfahren gegen die Betroffenen einzustellen, wenn diese in ihrer Lage dazu gebracht wurden, Straftaten zu begehen. Der Entwurf sieht darüber hinaus gesonderte Tatbestände zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung vor. 

"Die Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 neugefasst", teilte Hubig mit. Die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sowie eine BMJV in Auftrag gegebene wissenschaftliche Evaluation zeige eindrücklich, dass die Vorschriften überarbeitungsbedürftig sind. Die Tatbestände seien unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch. 

Die Schwierigkeiten der Strafverfolgung zeigen sich nach Angaben des Ministeriums in den niedrigen Verurteilungszahlen im Bereich des Menschenhandels. Wissenschaft, Strafverfolgungspraxis und Zivilgesellschaft hätten gleichermaßen seit langem gefordert eine solche Reform gefordert. Die entsprechenden Pläne für die Reform hatte das BMJV bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt. 

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. 

tap/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Zwangsarbeit im Nagelstudio oder auf dem Bau: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60057 (abgerufen am: 13.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Bundesjustizministerium
    • Leihmutterschaft
    • Menschenhandel
    • Prostitution
    • Sexueller Missbrauch
Außenansicht des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 30.07.2026
Scheidung

BGH zum Trennungsjahr:

Sexu­eller Miss­brauch am gemein­samen Kind macht Ehe unzu­mutbar

Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, müssen grundsätzlich ein Jahr getrennt leben. Nur in Ausnahmefällen muss dieser Zeitraum nicht abgewartet werden. Bei sexuellen Übergriffen an gemeinsamen Kindern ist das der Fall, so der BGH.

Artikel lesen
Der damalige Chefankläger Karim Khan vor der Anklageerhebung gegen den ehemaligen philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte 24.07.2026
IStGH

82 von 125 Vertragsstaaten stimmen für Amtsenthebung:

IStGH-Che­f­an­kläger Khan ent­lassen

Karim Khan ist nicht mehr Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes. Die Mehrheit der Staaten stimmte für die Amtsenthebung. Hintergrund sind mutmaßliche sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch gegenüber zwei Mitarbeiterinnen.

Artikel lesen
Eine schwangere Frau stützt ihren Rücken 23.07.2026
Leihmutterschaft

Kinderwunsch, Selbstbestimmung, Ausbeutungsgefahr:

Was das Grund­ge­setz zur Leih­mut­ter­schaft sagt

Ist Leihmutterschaft grundrechtlich geschützt oder mit der Menschenwürde unvereinbar? Friederike Wapler und Liane Wörner erklären, warum einfache Antworten zu kurz greifen und welchen Spielraum das Grundgesetz lässt.

Artikel lesen
IStGH-Chefankläger Karim Ahmad Khan kommt am 16.01.2023 zu einem Treffen mit Außenministerin Baerbock im IStGH. 20.07.2026
IStGH

Missbrauchsvorwürfe gegen suspendierten IStGH-Chefankläger:

Am 24. Juli ent­scheiden Staaten über Khans Amt­s­ent­he­bung

Zwei Mitarbeiterinnen werfen dem IStGH-Chefankläger sexuelle Übergriffe vor. Seit Juni ist Karim Khan deshalb suspendiert. Am Freitag stimmen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung über eine mögliche Amtsenthebung ab.

Artikel lesen
Verschiende Social-Media-Chat-Anbieter 18.07.2026
Meinung

Israel-Leugnung strafbar? / Tierschutzvideos / Leihmutterschaft und Jens Spahn / Chatkontrolle:

"Nach der Logik der Chat­kon­trolle ließe sich auch die Durch­su­chung aller Woh­nungen recht­fer­tigen."

Ist das Leugnen des Existenzrechts Israels bald strafbar? Dürfen Tierschutzaktivisten Schlachthofvideos verbreiten? Wie weit darf die Chatkontrolle gehen? Jens Spahn und die Leihmutterschaft. All das in Folge 64 der LTO-Rechtslage.

Artikel lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts 02.07.2026
Sexualstrafrecht

BVerfG weist Verfassungsbeschwerden zurück:

Mas­tur­bieren mit Kinder-Sex­puppen bleibt ver­boten

Die Vorschrift, die den Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt, ist verfassungskonform. Zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden blieben vor dem BVerfG erfolglos. Die Entscheidung erging mit 6:2 Stimmen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei

13.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee - Meinungsfreiheit, Mobiles Arbeiten und Homeoffice

13.08.2026, Lübeck

Streitiges Vorsorge- und Betreuungsrecht – Erbrecht beginnt vor dem Erbfall

13.08.2026

Logo von White & Case
Exklusives Kaiserseminar

26.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee Kündigungsschutzrecht 2026

14.08.2026, Lübeck

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH