Mehrere Gesetzentwürfe in kurzer Zeit: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat offenbar einiges vor. Ihr geht es um Digitalisierung, vor allem im Zivilrecht und mit Fokus auf die Verbraucher.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am Mittwoch drei Gesetzentwürfe zum Thema Digitalisierung vorgelegt. Die Bereiche: Grundstückskauf, Vertragswiderruf mit nur einem Klick und Zwangsvollstreckung.
Erst vergangene Woche hatte das BMJV einen ersten familienrechtlichen Gesetzentwurf unter neuer Führung von Dr. Stefanie Hubig vorgelegt. LTO berichtete zu den Plänen, mit denen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsstellung leiblicher Väter umgesetzt werden sollen. Zuvor hatte es bereits Gesetzesentwürfe unter anderem zur Umsetzung der Anti-Slapp-Richtlinie gegeben.
Jetzt folgten drei weitere Gesetzentwürfe im Bereich Digitalisierung, die wir hier überblicksartig vorstellen.
Vereinfachung des Vertragswiderrufs für Verbraucher
Der Vertragswiderruf soll für Verbraucher künftig stark vereinfacht werden. Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Button zu ermöglichen. "So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick", sagte Ministerin Hubig dazu.
Der Verbraucher solle sich nicht mehr mit Fragen wie “Was muss ich für den Widerruf nochmal tun?" oder "Wohin muss ich meinen Widerruf schicken?" herumschlagen müssen, so Hubig weiter. "Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten. Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will."
Hintergrund dieses Vorhabens ist die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie, welche bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss. Entfallen soll für Unternehmer dabei die Pflicht, die Vertragsbedingungen auf Verlangen des Verbrauchers diesem in Papierform zur Verfügung stellen zu müssen.
Grundstückskaufverträge nach Beurkundung komplett digital
Weiterhin ist geplant, dass Grundstückskaufverträge künftig komplett digital vollzogen werden können. Konkret zielt der Entwurf auf den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienvertrags. Bisher erfolgt dies überwiegend postalisch. Auch die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare sollen künftig elektronisch erfolgen können.
Das BMJ verspricht sich davon "eine schnelle und effizientere Durchführung notarieller Rechtsgeschäfte", die gleichwohl sicher sei.
Der Zeitpunkt, ab dem die elektronische Kommunikation möglich beziehungsweise verpflichtend werden soll, kann per Rechtsverordnung durch die Länder bestimmt werden. Länger als bis zum 1. Januar 2027 dürfe damit aber nicht gewartet werden, teilte das BMJV mit.
Digitalisierung in der Zwangsvollstreckung
Der dritte Entwurf des BMJ sieht vor, dass künftig mehr Dokumente als elektronische Dokumente übermittelt werden können, um den elektronischen Rechtsverkehr zu stärken.
Anträge und Aufträge in der Zwangsvollstreckung sollen künftig im Regelfall vollständig elektronisch gestellt werden können. Aktuell werden diese oft noch in hybrider Form gestellt, auch die Dokumente zum Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen würden in vielen Fällen noch in Papierform übermittelt. Dies sei ein Mehraufwand, der zudem noch fehleranfällig sei, so das BMJ.
Auch soll geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen dem Gerichtsvollzieher eine Geldempfangsvollmacht digital nachgewiesen werden kann. Zudem soll die Verfahrensvollmacht digital nachweisbar werden.
jb/LTO-Redaktion
Grundstückskauf, Widerrufsknopf, Zwangsvollstreckung: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57618 (abgerufen am: 23.01.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag