Elf Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sollen Lebenspartner auch in den Rechtsordnungen den Ehepartnern gleichgestellt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium den anderen Ministerien zur Abstimmung zugeleitet, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
In zahlreichen Paragrafen quer durch die Rechtsordnung, vom Infektionsschutz- bis zum Bundeskindergeldgesetz, sollen danach nach dem Wort "Ehegatte" die Wörter "oder Lebenspartner" eingefügt werden. Das geplante Gesetz stelle die Lebenspartner damit etwa in der Zivilprozessordnung, im Bürgerlichen Recht oder Strafrecht den Ehegatten ausdrücklich gleich. So werde beispielsweise das Führen einer doppelten Lebenspartnerschaft genauso bestraft wie das Führen einer Doppelehe.
Der Gesetzentwurf zieht die Konsequenz aus der geltenden Rechtslage und den kürzlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Wenn kein Widerspruch seitens der Ministerien erfolgt, wird der Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt.
plö/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf zur eingetragenen Lebenspartnerschaft: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6897 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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