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Rechtsstellung leiblicher Väter soll sich verbessern: Hubig legt Ent­wurf zur Umset­zung von BVerfG-Vor­gaben vor

04.07.2025

Stefanie Hubig

Stefanie Hubig (SPD) ist seit Mai Justizministerin im Kabinett Merz. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Die Bundesjustizministerin legt ihren ersten Entwurf für eine Reform im Familienrecht vor. Umfassende Änderungen, wie sie die Ampel wollte, sind von der schwarz-roten Koalition nicht zu erwarten.

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Wenn ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft für das von ihm gezeugte Kind hat, soll der leibliche Vater dies in Zukunft leichter anfechten können. Ein Entwurf des von Stefanie Hubig (SPD) geführten Bundesjustizministeriums (BMJ), der auch LTO vorab vorliegt, sieht vor, dass die Anfechtung in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes grundsätzlich erfolgreich sein soll, wenn jemand nachweisen kann, dass er der leibliche Vater ist.

Der Entwurf, der Ländern und Verbänden bald zur Stellungnahme zugehen soll, nimmt vor allem Fälle in den Blick, in denen mit Zustimmung der Mutter bereits ein anderer Mann als rechtlicher Vater anerkannt worden ist. "Ziel ist es, dem leiblichen Vater unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten einen hinreichend effektiven Zugang zur rechtlichen Vaterschaft zu ermöglichen. Die Regelungen zur Anfechtung durch den leiblichen Vater werden ergänzt durch Regelungen, die ein Auseinanderfallen von leiblicher und rechtlicher Vaterschaft vermeiden und dadurch Anfechtungsverfahren verhindern sollen", heißt es seitens des BMJ.

Ist das minderjährige Kind älter als ein halbes Jahr, soll es auch in Zukunft grundsätzlich dabei bleiben, dass eine bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine solche Anfechtung verhindert. Eine Ausnahme von dieser Regel soll allerdings gelten, wenn auch der leibliche Vater eine solche Beziehung zu dem Kind hat, zu einem früheren Zeitpunkt hatte oder wenn er sich ernsthaft, aber erfolglos um eine solche Beziehung bemüht hat.

Die in dem Entwurf vorgesehene Altersgrenze stellt darauf ab, dass Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen etwa ab dem siebten Lebensmonat beginnen, eindeutige und stabile Bindungen zu ihren Bezugspersonen zu entwickeln.

BVerfG entschied 2024 zur Vaterschaftsanfechtung

Die geplante Änderung geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr (Az. 1 BvR 2017/21), mit dem die Rechte leiblicher Väter gestärkt wurden. Konkret müssen demzufolge leibliche Väter einen Anspruch auf ein effektives Verfahren erhalten, um ihre rechtliche Vaterschaft geltend zu machen, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Im konkreten Fall hatte sich ein leiblicher Vater nach der Trennung von der Mutter zunächst durch die Instanzen geklagt und dann Verfassungsbeschwerde erhoben, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen – allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Der leibliche Vater hatte nach der Trennung weiter eine Beziehung zu seinem Sohn gepflegt. Seine Vaterschaft feststellen zu lassen, wurde ihm aufgrund der bestehenden sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater verwehrt.

Interessen aller sollen berücksichtigt werden

"Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr entschieden, dass diese pauschale Regelung leibliche Väter in ihren Grundrechten verletzt", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). “Wir schlagen jetzt eine Regelung vor, die den Grundrechten aller Beteiligten Rechnung trägt.”

Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis spätestens Ende Juni 2025 eine verfassungskonforme neue Regelung zu schaffen. Die Frist wurde später wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages verlängert und läuft nun noch bis zum 31. März 2026.

Die geplante Reform ist das erste familienrechtliche Gesetzgebungsvorhaben der neuen Bundesregierung. Weitere sollen folgen. "Die gelebte gesellschaftliche Realität in Deutschland muss sich im Familienrecht widerspiegeln", sagte Hubig der dpa. "Das ist unsere Leitlinie". Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet aber nicht so umfassende Änderungen wie sie die Ampel-Regierung im Herbst 2024 ursprünglich vorhatte.

Hubigs Amtsvorgänger Marco Buschmann (FDP) hatte gleich drei Gesetzentwürfe ausgearbeitet, die das Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht teilweise fundamental hätten ändern sollen. Dem stellte sich seinerzeit wegen Bedenken bei einigen Regelungen im neuen Unterhaltsrecht gleichwohl die damalige Familienministerin Lisa Paus (Grüne) entgegen. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition war Buschmanns Vorhaben endgültig gescheitert.

Anerkennungssperre, Zweite Chance für den leiblichen Vater, Mitspracherecht für Jugendliche

Der nun von Hubig vorgelegte Entwurf sieht eine "Anerkennungssperre" vor. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann, während ein gerichtliches Verfahren andauert, in dem ein Mann seine leibliche Vaterschaft feststellen lassen will. Damit soll verhindert werden, dass die Mutter des Kindes ihren neuen Partner oder einen anderen Mann nur deshalb bittet, die Vaterschaft für ihr Kind anzuerkennen, um zu verhindern, dass der leibliche Vater als rechtlicher Vater festgestellt wird.

Bleibt eine Anfechtungsklage erfolglos, soll der leibliche Vater künftig zudem eine zweite Chance erhalten. Hat der rechtliche Vater eines Tages keine sozial-familiäre Beziehung mehr zu dem Kind, muss das Familiengericht auf Antrag des leiblichen Vaters erneut über seinen Antrag entscheiden.

Und noch eine Neuerung sieht der Vorschlag aus dem Justizministerium vor: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Kind durch die Verweigerung seiner Zustimmung verhindern, dass statt seines leiblichen Vaters ein anderer Mann sein rechtlicher Vater wird. Bisher reicht hier die Zustimmung der Mutter des Kindes aus.

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Scheinvaterschaften verhindern

Auch bei einem anderen Vorhaben, um das sich die Bundesregierung demnächst kümmern will, geht es um Väter. Beziehungsweise um Männer, die – mutmaßlich gegen Geld – vorgeben, Vater eines Kindes zu sein, damit die Mutter ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und womöglich auch Sozialleistungen bekommt. Diese meist mittellosen Männer hätten gar keine Absicht, Verantwortung für das Kind zu übernehmen, heißt es aus dem BMJ. Federführend ist bei diesem Vorhaben allerdings das CSU-geführte Bundesinnenministerium.

Die Ampel-Regierung hatte einen Gesetzentwurf zur Verhinderung der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft im Juni 2024 beschlossen. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde das parlamentarische Verfahren zu den Scheinvaterschaften allerdings nicht mehr abgeschlossen.

"Die Problematik ist seit vielen Jahren bekannt", sagt Hubig. Sie verspricht: "Wir bringen eine Lösung auf den Weg, die funktioniert". Wichtig sei ihr dabei, dass binationale Paare nicht unter Generalverdacht gestellt würden.

dpa/jb/hs/LTO-Redaktion

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Rechtsstellung leiblicher Väter soll sich verbessern: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57580 (abgerufen am: 15.09.2026 )

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