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16603

Berufsausbildung für Flüchtlinge: Höhere und bessere Zulagen ab 2016

13.08.2015

Afrikanisches Mädchen im Büro (Symbolbild)

© Jeanette Dietl - Fotolia.com

Das Bundeskabinett stimmte am Donnerstag einem Gesetzesentwurf des BMAS zu, mit dem junge Menschen mit einer Aufenthaltsduldung früher und besser in der Berufsausbildung unterstützt werden sollen.

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Ab 2016 sollen geduldete Flüchtlinge früher und bessere Unterstützung im Rahmen ihrer Berufsausbildung erhalten. Einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der diese Ziele verfolgt, stimmte das Bundeskabinett am Donnerstag zu.

Nach § 56 Sozialgesetzbuch drittes Buch (SGB III) haben Geduldete schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterstützung, allerdings müssen sie dafür vorher vier Jahre in Deutschland verbracht haben. Nach dem Gesetzentwurf soll diese Frist auf 15 Monate verkürzt werden. Ebenso soll die kürzere Frist Anwendung auf die seit 1. Mai 2015 geltende "Assistierte Ausbildung" (§ 130 SGB III) finden. Diese umfasst Maßnahmen im Vorfeld des Beginns einer Berufsausbildung, beispielsweise bei sozialen Eingewöhnungsschwierigkeiten in Deutschland. Sie wird bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt.

Die Unterstützung soll dem Gesetzentwurf nach aber nicht nur schneller, sondern auch besser werden. Erstmals sollen die ausbildungsbegleitenden Hilfen auch für geduldete Auszubildende gelten. Diese Leistungen umfassen nach § 75 SGB III etwa die Förderung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Übergeordnetes Ziel ist es laut dem Entwurf, insbesondere die Zahl der Ausbildungsabbrüche von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern zu minimieren.

ms/LTO-Redaktion

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Berufsausbildung für Flüchtlinge: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16603 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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