Bluttat in Stuttgarter Kanzlei: Anwalt und Ang­reifer kannten sich - Motiv unklar

12.07.2016

Nach der Bluttat in einer Stuttgarter Anwaltskanzlei werden zwar immer mehr Details bekannt, das mögliche Motiv ist der Kriminalpolizei aber unklar. Der getötete Anwalt ist bereits 2006 in den Medien gewesen.

Das Drama mit zwei Toten in einer Stuttgarter Anwaltskanzlei gibt den Ermittlern weiter viele Rätsel auf. Die Suche nach einem Motiv etwa könne sich noch Tage hinziehen, eventuell sogar niemals abgeschlossen werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Fest stehe aber, dass sich der 67 Jahre alte mutmaßliche Täter aus dem hessischen Offenbach und der 75 Jahre alte Stuttgarter Rechtsanwalt persönlich kannten. Beide waren am Montag tot in der Kanzlei des Opfers gefunden worden, beide erschossen. Die Tatwaffe lag daneben.

Nach bisherigen Ermittlungen drang der 67-Jährige am Montag gegen 13.00 Uhr bewaffnet in die Kanzlei in dem Stuttgarter Villenviertel ein. Die Ehefrau des Rechtsanwalts, eine 57 Jahre alte ehemalige Opernsängerin, floh dem Vernehmen nach zu einer Nachbarin, die dann die Polizei alarmierte. Rund 300 Polizisten umzingelten und sicherten das Haus. Ein Kontakt in das Haus kam nicht zustande. Nach Stunden stürmte dann ein Spezialeinsatzkommando die Villa und fand die beiden Leichen. Bisherige Annahme der Ermittler: Der Angreifer erschoss zunächst den Anwalt, dann sich selbst.

Anwalt hatte SM-Beziehung mit Schwiegermutter

Die Obduktionen am Dienstag hätten keine wesentlich neuen Erkenntnisse gebracht, hieß es bei der Polizei. Die Spurensicherungen am Haus und in der Kanzlei seien im Wesentlichen abgeschlossen. Vergleichsweise wenig sei bislang über den 67-Jährigen bekannt. Deshalb liege auch das mögliche Motiv für die Bluttat im Dunkeln. Wie es zu dem Streit kommen konnte, sei ebenso unklar wie etwa die Frage, wie er an die Pistole kam und ob er sie rechtmäßig besaß.

Der getötete Rechtsanwalt ist der Öffentlichkeit dagegen schon einmal bekannt geworden. Nach Informationen der FAZ-Online wurde seine Schwiegermutter 2006 vom Landgericht (LG) Stuttgart zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Hintergrund war, dass der Anwalt und seine heute 79 Jahre alte Schwiegermutter eine sexuelle Beziehung mit sadistischem Charakter hatten. Die Frau soll ihren Schwiegersohn damals im Bügelzimmer seiner Villa an einen Stuhl gefesselt, stranguliert und mit einer Nachttischlampe schwer verletzt haben. Als Gegenleistung für die sexuellen Dienstleistungen soll der Anwalt seiner Schwiegermutter finanziell ausgeholfen haben, zum Beispiel indem er ihr die dritten Zähne bezahlte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Bluttat in Stuttgarter Kanzlei: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19973 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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