Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?
Seine brachialen Drohungen setzte US-Präsident Donald Trump (wieder einmal) nicht in Taten um. Er hatte dem Iran mit "völliger Zerstörung" gedroht, sollte Teheran nicht einlenken und die Straße von Hormus öffnen. Mit seinen Angriffen auf Handelsschiffe hatte der Iran den Schiffsverkehr durch die Meerenge faktisch zum Erliegen gebracht. Seit Mittwochmorgen gilt eine fragile Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran.
Dennoch passierten seitdem erst wenige einzelne Schiffe die für den Welthandel zentrale Meerenge. Diese verbindet den Persischen Golf mit dem Indischen Ozean, also die großen Ölförderländer der Region mit den Weltmärkten. Nach Angaben der Internationalen Energie-Agentur (IEA) wurden 2023 fast 30 Prozent des weltweit verschifften Öls hier transportiert. Wegen Israels anhaltenden massiven Angriffen auf den Libanon blockiert der Iran weiterhin den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus.
Zudem verlangt er künftig von Schiffen, die die Meerenge passieren wollen, eine Maut. Das ist – ebenso wie die Blockade an sich – mit dem völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Recht auf friedliche Durchfahrt unvereinbar. Trump hatte am Donnerstag den Druck auf die NATO-Staaten erhöht, die USA bei der Sicherung der Straße von Hormus militärisch zu unterstützen.
Iran darf keine Maut für die Durchfahrt verlangen
Nach übereinstimmenden Berichten, unter anderem des Fachmediums Lloyd's List, hat der Iran in der Straße von Hormus eine Art Mautstellen-System eingeführt. Demnach müssen Schiffe Unterlagen vorlegen, Freigabecodes einholen und eine von den Revolutionsgarden begleitete Durchfahrt durch einen einzigen kontrollierten Korridor akzeptieren. Zudem müssten alle Schiffe, die durch die Meerenge fahren, bis zu zwei Millionen Dollar zahlen – und zwar in Bitcoin.
Dies verstößt gegen das Recht der friedlichen Durchfahrt, einen der Grundsätze des internationalen Seerechts. Demnach dürfen Schiffe aller Staaten das Küstenmeer anderer Staaten, Meerengen und auch Archipelgewässer friedlich durchfahren. "Dieses universelle Recht kann weder durch einen Akt der nationalen Gesetzgebung des Iran noch aufgrund einer Zustimmung der USA abgegolten werden", so Jannik Neumann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum bei Prof. Dr. Pierre Thielbörger, gegenüber LTO.
Die Gewässer der Straße von Hormus gehören unter anderem zum Küstenmeer des Iran und zu dem des Oman. Art. 26 Abs. 1 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) bestimmt ausdrücklich, dass Staaten für die bloße Durchfahrt durch das Küstenmeer keine Abgaben erheben dürfen. Der Iran hat das SRÜ zwar nicht unterzeichnet, viele der Regelungen zählen aber mittlerweile zum Völkergewohnheitsrecht.
Merz: Unterstützung nur bei UN-Mandat
Donald Trump hat die NATO-Staaten zum wiederholten Mal aufgefordert, die USA bei der Sicherung der Straße von Hormus militärisch zu unterstützen. Wie der Spiegel zuerst berichtete, erwarte Trump konkrete Zusagen für die Entsendung von Kriegsschiffen oder andere militärische Unterstützung.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte am Donnerstag, Deutschland werde sich unter bestimmten Bedingungen an einer Sicherung der Meerenge von Hormus beteiligen – wenn ein Friedensschluss mit dem Iran erreicht ist. Dafür bräuchte es aber ein "tragfähiges Konzept" und ein Mandat, am besten des UN-Sicherheitsrats.
Ohnehin ist die Anwendung militärischer Gewalt nur in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts oder mit einem Mandat des Sicherheitsrates zulässig. Ein solches liegt bislang aber nicht vor. In seiner Resolution 2817 vom 11. März 2026 hat der UN-Sicherheitsrat die Bedeutung der Freiheit der Seefahrt betont und Handlungen des Iran verurteilt, "die darauf abzielen, die internationale Schifffahrt durch die Straße von Hormus zu sperren, zu behindern oder auf andere Weise zu beeinträchtigen oder die Sicherheit des Seeverkehrs in der Meerenge von Bab al-Mandab zu gefährden." Die Autorisierung zur Anwendung von Gewalt findet sich in der Resolution aber nicht.
Ein weiterer Resolutionsentwurf zur Straße von Hormus war am Dienstag am Veto Russlands und Chinas gescheitert. In dem Entwurf waren betroffene Staaten dazu aufgefordert worden, ihre defensiven Maßnahmen zu koordinieren, um zur Sicherheit der Schifffahrt beizutragen. Zudem sollte der Iran seine Angriffe auf Handels- und Frachtschiffe einstellen.
Neben einem UN-Mandat sei außerdem ein Beschluss des Bundestags auf Basis einer Entscheidung der Bundesregierung erforderlich, sagte Merz. Dies schreibt § 1 Abs. 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ausdrücklich vor. "Deswegen sind von uns innerhalb weniger Tage hier keine Entscheidungen zu erwarten", so Merz.
Keine guten Vorzeichen für Friedensgespräche
Grundvoraussetzung ist ohnehin eine Friedensvereinbarung. Nach dieser neuerlichen Eskalation sind die Vorzeichen für die Gespräche in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad alles andere als gut.
Der iranische Parlamentspräsident Mohammed-Bagher Ghalibaf zog die Sinnhaftigkeit der Verhandlungen in Zweifel. Mit Blick auf Israels Angriffe auf den Libanon warf er Washington vor, die Zusagen gebrochen zu haben. Laut US-Vizepräsident JD Vance ist der Libanon jedoch nicht in der zwischen Washington und Teheran vereinbarten Waffenruhe inbegriffen. Das sieht aber auch Pakistan, der Vermittler, anders.
Für Freitag seien zunächst Vorgespräche auf Expertenebene geplant, hieß es aus pakistanischen Sicherheitskreisen. Am Samstagmorgen sei ein Treffen der Verhandlungsführer angedacht. Die Gespräche könnten bei Bedarf bis Sonntag andauern.
Mit Material der dpa
Straße von Hormus: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59689 (abgerufen am: 12.05.2026 )
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