Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 08:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/blockade-strasse-von-hormus-iran-usa-maut-voelkerrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
59689

Straße von Hormus: Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

von Dr. Franziska Kring

09.04.2026

Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus.

Normalerweise passieren durchschnittlich 138 Schiffe pro Tag die für den Öl- und Gashandel zentrale Straße von Hormus. Foto: picture alliance / dpa | Ali Haider.

 

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Anzeige

Seine brachialen Drohungen setzte US-Präsident Donald Trump (wieder einmal) nicht in Taten um. Er hatte dem Iran mit "völliger Zerstörung" gedroht, sollte Teheran nicht einlenken und die Straße von Hormus öffnen. Mit seinen Angriffen auf Handelsschiffe hatte der Iran den Schiffsverkehr durch die Meerenge faktisch zum Erliegen gebracht. Seit Mittwochmorgen gilt eine fragile Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran. 

Dennoch passierten seitdem erst wenige einzelne Schiffe die für den Welthandel zentrale Meerenge. Diese verbindet den Persischen Golf mit dem Indischen Ozean, also die großen Ölförderländer der Region mit den Weltmärkten. Nach Angaben der Internationalen Energie-Agentur (IEA) wurden 2023 fast 30 Prozent des weltweit verschifften Öls hier transportiert. Wegen Israels anhaltenden massiven Angriffen auf den Libanon blockiert der Iran weiterhin den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus.

Zudem verlangt er künftig von Schiffen, die die Meerenge passieren wollen, eine Maut. Das ist – ebenso wie die Blockade an sich – mit dem völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Recht auf friedliche Durchfahrt unvereinbar. Trump hatte am Donnerstag den Druck auf die NATO-Staaten erhöht, die USA bei der Sicherung der Straße von Hormus militärisch zu unterstützen.

Iran darf keine Maut für die Durchfahrt verlangen

Nach übereinstimmenden Berichten, unter anderem des Fachmediums Lloyd's List, hat der Iran in der Straße von Hormus eine Art Mautstellen-System eingeführt. Demnach müssen Schiffe Unterlagen vorlegen, Freigabecodes einholen und eine von den Revolutionsgarden begleitete Durchfahrt durch einen einzigen kontrollierten Korridor akzeptieren. Zudem müssten alle Schiffe, die durch die Meerenge fahren, bis zu zwei Millionen Dollar zahlen – und zwar in Bitcoin.

Dies verstößt gegen das Recht der friedlichen Durchfahrt, einen der Grundsätze des internationalen Seerechts. Demnach dürfen Schiffe aller Staaten das Küstenmeer anderer Staaten, Meerengen und auch Archipelgewässer friedlich durchfahren. "Dieses universelle Recht kann weder durch einen Akt der nationalen Gesetzgebung des Iran noch aufgrund einer Zustimmung der USA abgegolten werden", so Jannik Neumann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum bei Prof. Dr. Pierre Thielbörger, gegenüber LTO.

Die Gewässer der Straße von Hormus gehören unter anderem zum Küstenmeer des Iran und zu dem des Oman. Art. 26 Abs. 1 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) bestimmt ausdrücklich, dass Staaten für die bloße Durchfahrt durch das Küstenmeer keine Abgaben erheben dürfen. Der Iran hat das SRÜ zwar nicht unterzeichnet, viele der Regelungen zählen aber mittlerweile zum Völkergewohnheitsrecht.

Merz: Unterstützung nur bei UN-Mandat

Donald Trump hat die NATO-Staaten zum wiederholten Mal aufgefordert, die USA bei der Sicherung der Straße von Hormus militärisch zu unterstützen. Wie der Spiegel zuerst berichtete, erwarte Trump konkrete Zusagen für die Entsendung von Kriegsschiffen oder andere militärische Unterstützung.

Bundeskanzler Friedrich Merz sagte am Donnerstag, Deutschland werde sich unter bestimmten Bedingungen an einer Sicherung der Meerenge von Hormus beteiligen – wenn ein Friedensschluss mit dem Iran erreicht ist. Dafür bräuchte es aber ein "tragfähiges Konzept" und ein Mandat, am besten des UN-Sicherheitsrats.

Ohnehin ist die Anwendung militärischer Gewalt nur in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts oder mit einem Mandat des Sicherheitsrates zulässig. Ein solches liegt bislang aber nicht vor. In seiner Resolution 2817 vom 11. März 2026 hat der UN-Sicherheitsrat die Bedeutung der Freiheit der Seefahrt betont und Handlungen des Iran verurteilt, "die darauf abzielen, die internationale Schifffahrt durch die Straße von Hormus zu sperren, zu behindern oder auf andere Weise zu beeinträchtigen oder die Sicherheit des Seeverkehrs in der Meerenge von Bab al-Mandab zu gefährden." Die Autorisierung zur Anwendung von Gewalt findet sich in der Resolution aber nicht. 

Ein weiterer Resolutionsentwurf zur Straße von Hormus war am Dienstag am Veto Russlands und Chinas gescheitert. In dem Entwurf waren betroffene Staaten dazu aufgefordert worden, ihre defensiven Maßnahmen zu koordinieren, um zur Sicherheit der Schifffahrt beizutragen. Zudem sollte der Iran seine Angriffe auf Handels- und Frachtschiffe einstellen. 

Neben einem UN-Mandat sei außerdem ein Beschluss des Bundestags auf Basis einer Entscheidung der Bundesregierung erforderlich, sagte Merz. Dies schreibt § 1 Abs. 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ausdrücklich vor. "Deswegen sind von uns innerhalb weniger Tage hier keine Entscheidungen zu erwarten", so Merz.

Anzeige

Keine guten Vorzeichen für Friedensgespräche

Grundvoraussetzung ist ohnehin eine Friedensvereinbarung. Nach dieser neuerlichen Eskalation sind die Vorzeichen für die Gespräche in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad alles andere als gut.

Der iranische Parlamentspräsident Mohammed-Bagher Ghalibaf zog die Sinnhaftigkeit der Verhandlungen in Zweifel. Mit Blick auf Israels Angriffe auf den Libanon warf er Washington vor, die Zusagen gebrochen zu haben. Laut US-Vizepräsident JD Vance ist der Libanon jedoch nicht in der zwischen Washington und Teheran vereinbarten Waffenruhe inbegriffen. Das sieht aber auch Pakistan, der Vermittler, anders.

Für Freitag seien zunächst Vorgespräche auf Expertenebene geplant, hieß es aus pakistanischen Sicherheitskreisen. Am Samstagmorgen sei ein Treffen der Verhandlungsführer angedacht. Die Gespräche könnten bei Bedarf bis Sonntag andauern.

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Straße von Hormus: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59689 (abgerufen am: 09.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bundeswehr
    • Krieg
    • USA
    • Völkerrecht
    • Wirtschaft
Smartphone, auf dem man die Apps verschiedener sozialer Medien sieht 08.06.2026
Facebook

LG verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Meta:

Face­book löscht zu langsam

Wer falsche Vorwürfe im Netz zu langsam löscht, zahlt: Das LG Frankfurt verhängt ein Ordnungsgeld gegen den Facebook-Konzern Meta. Mit seiner Argumentation zu internen Abläufen schoss er sich vor dem Gericht ein klassisches Eigentor.

Artikel lesen
Gebäude des Europarats in Straßburg 02.06.2026
Anwaltsberuf

BRAK "verärgert", DAV "bedauert":

EU-Kom­mis­sion bremst völ­ker­recht­li­chen Schutz für Anwälte

Anwälte sollen durch eine Europarats-Konvention besser vor Angriffen und staatlicher Repression geschützt werden. Ein Inkrafttreten des von der Bundesregierung bereits vor Monaten unterzeichneten Regelwerks ist jedoch so bald nicht in Sicht.

Artikel lesen
Boris Pistorius (M), Bundesminister der Verteidigung, spricht bei seinem Besuch bei der Bundeswehr mit Soldaten, 04.05.2026. 01.06.2026
Bundeswehr

Bundestagsgutachten sieht rechtswidrige Verfügung:

Muss Pis­to­rius die Mel­depf­licht für Aus­lands­au­f­ent­halte wehr­fähiger Männer wieder ein­führen?

Ein Gutachten der Bundestagsjuristen kommt zu dem Schluss: Die Melde- und Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte wehrfähiger Männer auszusetzen, war rechtswidrig. Deshalb kann Pistorius die Pflicht wieder aktivieren – muss er sogar?

Artikel lesen
New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James 28.05.2026
Verbraucherschutz

Ermittlungen zur Fußball-WM in den USA:

New York und New Jersey knöpfen sich die FIFA vor

Horrende Preise und irreführende Vergabe der Tickets für die Fußball-WM werfen nun auch die Generalstaatsanwältinnen von New York und New Jersey der FIFA vor. Ihr Amtskollege in Kalifornien ermittelt bereits ebenfalls.

Artikel lesen
IStGH 19.05.2026
IStGH

Erster Libyen-Fall beim IStGH:

Leiter von liby­schem Folter-Gefängnis ange­klagt

Nach dem Sturz des Machthabers al-Gaddafi 2011 kämpften Milizen in Libyen um die Macht. Der UN-Sicherheitsrat beauftragte den IStGH später mit der Verfolgung der Völkerstraftaten. Nun kam es zu einer ersten Anklage.

Artikel lesen
Musk gegen OpenAI 19.05.2026
Elon Musk

Ex-Geldgeber hat zu lange gewartet:

Elon Musk schei­tert mit 100-Mil­li­arden-Klage gegen OpenAI

Elon Musk wird mit seiner 100-Milliarden-Dollar-Klage gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI scheitern. Er habe zu lange gezögert, entschieden die Geschworenen. Das Gericht wird dem folgen. Im Prozess ging es auch um ein Tagebuch.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Bode – Die Tür GmbH
Ex­pert Le­gal & Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Bode – Die Tür GmbH, Kas­sel

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Dentons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Dentons, Mün­chen

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresupdate Erbrecht 2026 – Highlights aus der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

09.06.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

09.06.2026

Logo von Fieldfisher
Kündigungsrisiken und Pflichtenkatalog bei Whistleblower-Hinweisen – Was jetzt zu beachten ist

09.06.2026

Deutsche Compliance Konferenz 2026

10.06.2026, Frankfurt am Main

Sicherheiten im Bauvertragsrecht

09.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH