Streit um Nebenklage: Straf­pro­zess gegen Chris­tina Block vor­erst unter­bro­chen

15.07.2025

Eigentlich war eine Einlassung der Block-House-Erbin angekündigt, doch der Prozess gegen Christina Block wurde unterbrochen. Grund ist ein Streit um die Nebenklage ihrer 14-jährigen Tochter. Die Verhandlung wird am 25. Juli fortgesetzt.

Für Dienstag hatten ihre Verteidiger Ingo Bott und Otmar Kury eigentlich eine Einlassung der Block-House-Erbin Christina Block angekündigt. Die 52-jährige sollte sich umfassend zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äußern.

So weit kam es aber nicht: Überraschend beendete die Vorsitzende Richterin am Landgericht Isabel Hildebrandt nach nicht einmal einer Stunde die Sitzung und hob auch gleich die nächsten beiden Verhandlungstermine auf. Erst am 25. Juli soll es weitergehen. Hintergrund sind offene Fragen im Zusammenhang mit den Nebenklagen der beiden minderjährigen Kinder Blocks.

Die Kinder waren laut Anklage in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater, Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, entrissen und nach Deutschland gebracht worden. Christina Block soll nach jahrelangem Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag dazu gegeben haben. Sie streitet das ab.

Worum es im Strafprozess geht

Christina Block ist angeklagt wegen schwerer Entziehung von Minderjährigen (§ 235 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 Abs.1 StGB) und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Neben Block sind sechs weitere Personen angeklagt, darunter ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66). Ihm wird Beihilfe vorgeworfen. 

Auch der Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens ist der Beihilfe zur gemeinschaftlichen schweren Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt. Der 58-Jährige soll für eine Bewachung des Anwesens von Christina Block gesorgt haben, um eine Flucht der Kinder zu verhindern, nachdem diese zurück nach Deutschland gebracht worden waren.

Streit um Nebenklage

In dem Strafprozess wollen sowohl Hensel als auch die beiden Kinder als Nebenkläger auftreten. Vergangene Woche hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) wegen der Eilbedürftigkeit zunächst ohne Angaben von Gründen entschieden, dass der elfjährige Sohn nicht Nebenkläger sein könne.

Jetzt liegt die Begründung der Eilentscheidung vor. Darin hätten die Richter die Frage aufgeworfen, ob der Vater seinen Sohn rechtlich vertreten könne – etwa um Anwälte zu bestellen – oder ob ein Interessenkonflikt bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Interessenkonflikt könnte nach ihren Worten darin bestehen, dass der Vater zum einen selbst als Nebenkläger in dem Entführungsprozess auftritt. Zum anderen laufe auch gegen ihn ein Verfahren, sagte die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit Entziehung Minderjähriger vor, weil er die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht hatte.

Fortsetzung am 25. Juli

Bis zum 25. Juli muss nun geklärt werden, ob ein solcher Interessenkonflikt besteht und ob die in der Eilentscheidung genannten Gründe auch auf die Nebenklage der 14-jährige Schwester anzuwenden seien. Gegen die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin legte ein Verteidiger nach § 304 Strafprozessordnung (StPO) Beschwerde ein. Außerdem beantragten die Verteidiger mehrerer Angeklagter eine Aussetzung des Verfahrens.

Angesetzt waren für das Verfahren ursprünglich 37 Verhandlungstermine bis kurz vor Weihnachten.

dpa/ail/fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um Nebenklage: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57671 (abgerufen am: 18.01.2026 )

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