Wer alle Champions-League-Spiele sehen will, muss seit diesem Jahr zwei Anbieter buchen. Das ärgert nicht nur Fans, sondern auch das BKartA: Die Wettbewerbshüter wollen die Kooperation zwischen Sky und Dazn untersuchen.
Das Bundeskartellamt (BKartA) untersucht in einem Verwaltungsverfahren, ob die Kooperation der Unternehmen Sky Deutschland und Perform, zu dem der Streaming-Dienst Dazn gehört, zur Ausstrahlung der UEFA Champions League in Deutschland kartellrechtskonform ist. Dies teilte die Bonner Behörde am Mittwoch mit.
Sky hatte 2017 bei einer Ausschreibung der UEFA die Ausstrahlungsrechte für sämtliche Spiele im Zeitraum von 2018 bis 2021 erworben. Im Anschluss haben Sky und Dazn die Ausstrahlungsrechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison 2018/2019 wird die Champions League nur noch bei den beiden Anbietern ausgestrahlt. Bestimmte Spiele deutscher Vereine sind damit nur noch über das Internet zu sehen, im frei empfangbaren Fernsehen werden gar keine Spiele mehr übertragen.
Nach Auffassung des BKartA ist Sky der führende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und könnte deshalb unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern unterliegen. Die Kooperation zwischen den beiden Anbietern könnte laut den Wettbewerbshütern zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen.
"Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat", sagte Andreas Mundt, Präsident des BKartA. Die Behörde will nun zunächst den Sachverhalt ermitteln. Dazu sollen Sky, Dazn und andere Marktteilnehmer unter anderem mit Blick auf den genauen Verlauf der Ausschreibung der Ausstrahlungsrecht befragt werden.
acr/LTO-Redaktion
Ausstrahlung der Champions League: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31527 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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