Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen den beiden Buchhandelsketten freigegeben. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter bestünden weder aus Verbraucher- noch aus Verlagssicht wettbewerblichsrechtliche Bedenken.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am Donnerstag die Fusion zwischen den beiden Buchhandelsketten Thalia und Mayersche Buchhandlung freigegeben. Zusammen betreiben die beiden Ketten in Deutschland 288 Buchhandlungen.
Die beiden Unternehmen erhoffen sich durch den Zusammenschluss besser mit dem US-Internetgiganten Amazon konkurrieren zu können. Der Thalia-Mehrheitsgesellschafter Manuel Herder betonte bei der Fusionsankündigung im Januar, der Zusammenschluss sei "ein Zeichen des Aufbruchs gegen die Marktmacht globaler Online-Händler und für die innerstädtische Lesekultur". Der Inhaber de Mayerschen Buchhandlung Hartmut Falter betonte: "Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, weil wir uns strategisch auf die Zukunft einstellen wollen".
Der traditionelle Buchhandel in Deutschland sieht sich derzeit gleich mit zwei großen Herausforderungen konfrontiert. Zum einen macht Amazon den stationären Händlern die Umsätze streitig. Seit Jahren schon verkauft niemand in Deutschland mehr Bücher als der Online-Riese.
Doch ist dies nicht das einzige Problem. Denn es werden auch generell weniger Bücher gelesen als früher. Allein in den vergangenen fünf Jahren verlor die Branche nach Daten des Börsenvereins des Buchhandels rund 6,4 Millionen Kunden. Die Zahl der verkauften Bücher ging in den vergangenen zehn Jahren um 37 Millionen auf 367 Millionen zurück.
Buchpreisbindung verhindert Preiswettbewerb
Gegen den Zusammenschluss der beiden Unternehmen hatte das BKartA daher keine wettbewerblichen Bedenken. Die gemeinsamen Beschaffungsanteile von Thalia und Mayersche blieben letztlich auf einem unbedenklichen Niveau, teilte das Amt mit. Zudem führe die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung dazu, dass aus der Unternehmensgröße resultierende Vorteile nicht für einen Preiswettbewerb ausgenutzt werden könnten.
Andreas Mundt, Präsident des BKartA betonte am Donnerstag, dass es zwar auf einzelnen regionalen Märkten zu relativ hohen gemeinsamen Marktanteilen kommt – dies sei aber unbedenklich. "Den Verbrauchern stehen mit dem wachsenden Online-Handel sowie mit der Vielzahl von kleineren und mittleren Buchhändlern des traditionellen Sortimentsbuchhandels gute Einkaufsalternativen zu Verfügung. Wegen der gesetzlich vorgegebenen Buchpreisbindung findet der Wettbewerb auf der Bucheinzelhandelsebene ganz überwiegend nicht bei den Preisen, sondern bei der Angebotsqualität wie etwa der Sortimentsauswahl, der Beratung sowie der Gestaltung der Geschäfte statt, was auch Chancen für kleinere Händler bietet", so Mundt.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
BKartA gibt Zusammenschluss frei: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35289 (abgerufen am: 04.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag