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Übertragungsrechte für Bundesligaspiele: In Zukunft nicht mehr nur bei "Sky"

11.04.2016

Kamera zeichnet Bundesligaspiel auf

© victor217 - Fotolia.com

Ab der Saison 2017/18 kann kein einzelner Bieter mehr die Rechte für alle Live-Spiele der Bundesliga erwerben. Das BKartA einigte sich mit der DFL. Die darf dafür weiterhin die Übertragungsrechte zentral vermarkten.

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Der Ligaverband, Zusammenschluss der deutschen Profi-Fußballvereine, und die Deutsche Fußball Liga (DFL) haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt (BKartA) verpflichtet, bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der 1. und 2. Bundesliga ab der Saison 2017/18 zahlreiche Kriterien zu beachten. Auf dieser Grundlage sieht das BKartA laut einer Mitteilung keinen Anlass, gegen die Zentralvermarktung durch die DFL einzuschreiten. 

Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatten Ligaverband und DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot, vorgelegt. Damit wird es nach Angaben des BKartA einem Bieter zukünftig nicht mehr möglich sein, alleiniger Rechteinhaber für alle Live-Spiele der Bundesliga zu werden. Derzeit bietet nur Sky sämtliche Spielübertragungen an. Das BKartA hat die vorgelegten Selbstverpflichtungen nun für rechtsverbindlich erklärt, teilten die Wettbewerbshüter am Montag mit.

"Wir haben Wert gelegt auf Regelungen, die sicher stellen, dass im Ergebnis mehr als ein einziger Bieter die Live-Rechte erwirbt. Solange nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt ist, birgt dies die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb – insbesondere der von internetbasierten Angeboten – beschränkt wird." Laut Andreas Mundt zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern, dass ein solches Modell meist nicht dazu führe, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. "So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen. Daneben dürfte es aber auch Angebote geben, die nur einen Teil der Live-Spiele umfassen", so der Präsident des Bundeskartellamts. 

Die ARD Sportschau gibt es weiter

Aus ähnlichen Gründen hätten die Regulierungsbehörden beziehungsweise die Gesetzgeber für andere wichtige europäische Ligen, etwa für die englische Premier League oder die italienische Lega Calcio, unter dem Stichwort "No-Single-Buyer-Rule" bereits ein relativ strenges Alleinerwerbsverbot bei der Vermarktung der Fußball-Fernsehrechte vorgeschrieben, heißt es in der Mitteilung des BKartA. 

Den deutschen Wettbewerbshütern reicht es, wenn künftig von den insgesamt 306 Bundesligaspielen – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind – zwischen 30 und 102 attraktive Begegnungen zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden.

Dass das BKartA sich damit zufrieden gibt, hängt nach Angaben der Behörde insbesondere mit der relativ starken Stellung des frei empfangbaren Fernsehens in Deutschland und dem dort etablierten frühen Sendeplatz der zeitnahen Highlight-Berichterstattung (derzeit ARD Sportschau) zusammen. Diesen sieht das Vermarktungsmodell der DFL weiterhin im bekannten Format vor.

Die zentrale Vermarktung der Medienrechte der Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga durch die DFL stellt grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Nach deutschem und europäischem Kartellrecht können derartige Vereinbarungen nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn durch die Zentralvermarktung für den Verbraucher vorteilhafte Produktverbesserungen erzielt werden, für welche die Wettbewerbsbeschränkungen unerlässlich sind.

ms/LTO-Redaktion

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Übertragungsrechte für Bundesligaspiele: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19039 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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