Verdacht auf Volksverhetzung: Höckes Immunität soll auf­ge­hoben werden

27.11.2020

Dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke droht Ärger: Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Verleumdung hat die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität beantragt. 

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat die Aufhebung der Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschefs Björn Höcke beantragt. Grund seien zwei Strafanzeigen - eine davon wegen des Verdachts der Volksverhetzung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag sagte. Dabei soll es um einen Post von Höcke in den sozialen Netzwerken gehen, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete gerichtet haben soll.

Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke ein Bild von Rackete gepostet haben mit der Zeile: "Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert". Aus Sicht der Behörde könnte der AfD-Politiker damit eine bestimmte Menschengruppe - nämlich Flüchtlinge - pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben. "Das werden wir prüfen und dafür muss die Immunität von Herrn Höcke aufgehoben werden", sagte der Sprecher. Ob sich der Verdacht bestätigt, ist unklar.

Höcke gilt als Rechtsaußen in der AfD. Der Bundesverfassungsschutz hatte ihn im März als rechtsextremistische Führungspersönlichkeit eingestuft. Zu den Vorwürfen wollte sich der Politiker auf Nachfrage bei seiner Fraktion am Donnerstag nicht äußern. In Thüringen muss der Justizausschuss über die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten entscheiden. Nach dpa-Informationen ist der Antrag der Staatsanwaltschaft bereits im Landtag eingetroffen.

Im zweiten Fall geht es um den Vorwurf der Verleumdung. Höcke habe eine Frau in einem Facebook-Post als Ex-Terroristin bezeichnet, die Fremden dabei helfe, den Sozialstaat zu plündern. Die betroffene Frau habe anschließend Strafanzeige gestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verdacht auf Volksverhetzung: Höckes Immunität soll aufgehoben werden . In: Legal Tribune Online, 27.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43561/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen