Des einen Freud, des anderen Leid: Richter verbieten Töten von Bibern

04.03.2015

Biber-Streit im Oderland: Während sich Naturschützer über die wachsenden Bestände freuen, sind sie Anwohnern oft ein Dorn im Auge. Die von den Tieren errichteten Dämme können Deiche gefährden und Überschwemmungen verursachen. Töten darf man sie trotzdem nicht, so das OVG Berlin-Brandenburg.

Biber im Oderbruch dürfen weiterhin nicht getötet oder gefangen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Beschl. v. 26.02.2015 Az. OVG 11 S 3.15). Damit wurde im Eilverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt (Oder) vom Januar bestätigt, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit.

Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte an mehr als 1.000 Gewässerabschnitten das Töten und Fangen der Tiere erlaubt. Dagegen klagte der Naturschutzbund in Brandenburg (Nabu) und beantragte einstweiligen Rechtsschutz - bislang mit Erfolg.

Die Verwaltungsrichter zweifelten an, ob der Bescheid des Landkreises rechtmäßig ist. Angesichts des Artenschutzes, den der Biber genieße, sei eine Prüfung am Einzelfall nötig. Dies werde in dem bisherigen "Sammelbescheid" nicht genügend beachtet. Der Nabu begrüßte die Entscheidung. "Wir hoffen, dass wir nun einen gemeinsamen Weg mit dem Landkreis finden", sagte eine Sprecherin. Die Organisation suche das Gespräch mit der Behörde. Basis für eine außergerichtliche Lösung sei der Entwurf eines Sieben-Punkte-Plans von Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD).

Dieser will mit Hilfe eines Biber-Managements den Konflikt um die geschützten Tieren möglichst entschärfen. Künftig sollen zwei Biber-Manager zwischen Naturschützern und von Schäden Betroffenen vermitteln. Laut Vogelsänger will das Land bis 2020 allein für Präventionsmaßnahmen rund 700.000 Euro ausgeben.

Nicht alle freuen sich für die Biber

Schätzungen zufolge gibt es landesweit rund 3.000 Biber, was etwa einem Drittel des Gesamtbestandes in Deutschland entspricht. Derzeit leidet insbesondere der Landkreis Märkisch-Oderland unter ihren Aktivitäten. Die Tiere stauen Gewässer an, die so wiederum Keller und Felder überfluten. Zudem gefährden sie durch das Graben von Gängen die Stabilität von Deichen bei Hochwasser.

Noch zu Wendezeiten waren Biber im Land fast ausgerottet. Die Tiere sind etwa einen Meter lang, wiegen zwischen 20 und 30 Kilogramm schwer und sind Vegetarier. Mit ihren scharfen Schneidezähnen können sie auch dicke Bäume in einer Nacht zu Fall bringen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Des einen Freud, des anderen Leid: Richter verbieten Töten von Bibern . In: Legal Tribune Online, 04.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14850/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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