Druckversion
Friday, 31.03.2023, 15:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-zum-urheberrechtsstreit-um-stuttgart-21-nichtzulassungsbeschwerde-des-architekten-erben-zurueckgewiesen/
Fenster schließen
Artikel drucken
4893

BGH zum Urheberrechtsstreit um "Stuttgart 21": Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde des Archi­tekten-Erben zurück­ge­wiesen

24.11.2011

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Architekten-Erben im Streit mit der Deutschen Bahn AG zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde wollte der Erbe den teilweisen Abriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs im Rahmen von Stuttgart 21 verhindern bzw. rückgängig machen. Er berief sich auf die Urheberpersönlichkeitsrechte des verstorbenen Architekten Paul Bonatz.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt und entschieden, dass Gründe für eine Zulassung der Revision nicht vorliegen. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen seien vorliegend nicht erfüllt.

Die maßgeblichen Rechtsfragen, die sich in dem Verfahren gestellt hätten, habe der BGH bereits in früheren Entscheidungen geklärt. Das Stuttgarter Urteil ließ auch keine Rechtsfehler erkennen, die eine Zulassung der Revision erfordert hätten (Beschl. v. 09.11.2011, Az. I ZR 216/10).

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Diese Gestaltung ist urheberrechtlich geschützt. Der Schutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026.

Die im Rahmen des Infrastrukturprojekts "Stuttgart 21" vorgelegte Planung der Deutschen Bahn AG sieht den Abriss der Seitenflügel und der Treppenanlage in der großen Schalterhalle vor. Einer dieser Seitenflügel ist bereits im Jahre 2010 abgerissen worden. Der Kläger sieht durch diesen, teilweise bereits vollzogenen Teilabriss des Bahnhofsgebäudes die Urheberpersönlichkeitsrechte von Paul Bonatz beeinträchtigt.

Mit der Klage will er den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage verhindern. Sowohl das Landgericht als auch das OLG Stuttgart haben die Klage abgewiesen. Die Revision war vom Oberlandeslandesgericht nicht zugelassen worden.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

OLG Stuttgart: Keine Urheberrechtsverletzung bei Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs

Stuttgart 21: BVerfG weist Eilantrag gegen Volksabstimmung ab

VGH Mannheim: IHK Ulm muss Stuttgart-21-Plakat noch nicht abhängen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Urheberrechtsstreit um "Stuttgart 21": Nichtzulassungsbeschwerde des Architekten-Erben zurückgewiesen . In: Legal Tribune Online, 24.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4893/ (abgerufen am: 31.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BGH fragt EuGH bei Schummel-Software um Rat - Sind Cheat-Pro­gramme Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen?
  • Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung - Sil­be­reisen strich Wort "Indianer" aus Song
  • BGH hebt Urteil von Vorinstanz auf - Neue Runde im Urhe­ber­rechts­st­reit zwi­schen FC Bayern und Kari­ka­tu­rist
  • Sollte man kennen - Sieben wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen aus 2022
  • Nach wesentlichen Zugeständnissen des Konzerns - Bun­des­kar­tellamt beendet Prü­fung von Google News Show­case
  • Rechtsgebiete
    • Urheber- und Medienrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Stuttgart 21
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Bu­si­ness La­wy­er (w/m/d) Pro­zess­füh­rung (Li­fe Sci­en­ces, Con­su­mer,...

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Mecklenburgische Versicherungsgruppe , Han­no­ver

Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Zi­vil-/Zi­vil­pro­zess­recht,...

Raue , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (w/m/d) für die Pro­zess­füh­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr , Dort­mund

As­so­cia­te (w/m/x) im Be­reich Kun­st­recht

BAUSCHKE BRAEUER , Ber­lin

zwei Stel­le/n für ei­ne No­ta­ras­ses­so­rin / ei­nen No­ta­ras­ses­sor (m/w/d)

Notarkammer Brandenburg , Pots­dam

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

MVV Energie AG , Mann­heim

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic - Re­gi­on Nord (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , 100% Re­mo­te

Jus­t­i­tiar (m/w/d)

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt für die Pro­zess­füh­rung (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr , Frank­furt am Main

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
COMPLIANCE TRAINING COURSE

19.04.2023

e-fellows.net Karrieretag Jura Frankfurt

28.04.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/online

03.04.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten in der Immobilien­wirtschaft (Immobiliengesell­schaften u

04.04.2023

Mediation Kompakt-Ausbildung

18.04.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH