BGH bestätigt Vorinstanz: Mor­dur­teil zum Brand­an­schlag in Saar­louis rechts­kräftig

23.01.2025

Schon 1991 steckte ein Mann eine Asylunterkunft in Saarlouis in Brand, eine Person starb. Erst 2023 wurde der Mann unter anderem wegen Mordes verurteilt. Der BGH hat das nun bestätigt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Mordurteil gegen einen Mann, der im Jahr 1991 eine Asylunterkunft in Brand setzte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Generalsbundesanwalts, des Angeklagten und vier Nebenkläger:innen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz verworfen. Das OLG hatte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf tateinheitlichen Fällen des versuchten Mordes und der versuchten besonders schweren Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dem stimmte der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des BGH nun zu (Urt. v. 23.01.2025, Az. 3 StR 149/24).

Nach den vom OLG getroffenen Feststellungen setzte der Angeklagte in der Nacht des 19. September 1991 eine Unterkunft für asylsuchende Menschen in Saarlouis in Brand. Sein Ziel soll dabei gewesen sein, die Unterkunft unbrauchbar zu machen und die von ihm “als Ausländer verachteten Bewohner zu vertreiben”.  In dem Haus befanden sich insgesamt 21 Menschen, von denen einer – der 27-jährige Samuel Kofi Yeboah – aufgrund seiner erlittenen Verletzungen qualvoll verstarb. Die anderen Personen konnten sich letztlich aus dem Haus retten, wenn auch mit teils schweren Verletzungen.

Der Täter wurde erst über 30 Jahre später verurteilt. Da er zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war, richtet sich seine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Die ursprünglichen Ermittlungsarbeiten waren in den 90er-Jahren eingestellt worden, die Polizei hatte sich später für Defizite bei ihrer Arbeit entschuldigt. Aufgeklärt werden konnte die Tat dank der Aussage einer Zeugin, der der Täter bei einem Grillfest 2007 die Tat gestanden hatte. Die Zeugin erstattete dann Jahre später Anzeige, als sie gelesen hatte, dass bei dem Brand ein Mensch ums Leben gekommen war.

Keine Verurteilung wegen acht weiterer versuchter Morde

Der Fall landete dann am OLG Koblenz. Das OLG kam dann zur der Überzeugung, dass der Angeklagte in Bezug auf acht sich in einem beleuchteten Zimmer in der Nähe des Haupteingangs aufhaltenden Personen davon ausgegangen sei, diese würden sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Es hat insofern keinen Tötungsvorsatz angenommen.

Der Generalbundesanwalt hatte dann zu Lasten des Angeklagten eine Änderung des Schuldspruchs, nämlich acht weitere tateinheitliche Fälle des versuchten Mordes sowie der versuchten besonders schweren Brandstiftung, begehrt. Vier Nebenkläger:innen hatten ebenfalls beanstandet, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt worden ist. Der Angeklagte hatte seine Revision gegen seine Verurteilung gerichtet.

Der BGH sah das anders. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagte, dem Generalbundesanwalt und der Nebenkläger:innen habe keine Rechtsfehler ergeben, so der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Insbesondere ist die vom Tatgericht vorzunehmende Beweiswürdigung vom BGH nicht beanstandet worden.

Das Urteil ist damit rechtkräftig.

mh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH bestätigt Vorinstanz: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56417 (abgerufen am: 12.02.2025 )

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