Druckversion
Mittwoch, 11.06.2025, 12:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-zu-fernabsatzvertraegen-angabe-eines-postfachs-als-widerrufsadresse-zulaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
5397

BGH zu Fernabsatzverträgen: Angabe eines Post­fachs als Wider­rufsadresse zulässig

25.01.2012

Die Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse im Fernabsatz ist ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Dies entschied der unter anderem für Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH am Mittwoch.

Anzeige

Der Verbraucher werde durch die Angabe einer Postfachadresse in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Seine "ladungsfähige" Anschrift musste der Unternehmer bei einem Fernabsatzvertrag ohnehin angeben, was im zu entscheidenden Fall auch unstreitig geschehen war (Urt. v. 25.01.2012, Az. VIII ZR 95/11).

Der klagende Verbraucher schloss mit einem Energieversorgungsunternehmen im Jahre 2008 im Wege des Fernabsatzes einen Sondervertrag über den leitungsgebundenen Bezug von Erdgas. Der Vertrag sah für die Dauer der bis zum 31. August 2010 vereinbarten Laufzeit einen Festpreis vor und räumte dem Erdgasbezieher ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung enthielt als Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, die Postfachadresse des Energieversorgers.

Am 1. Oktober 2009 erklärte der Verbraucher den Widerruf seiner Vertragserklärung, was der Energieversorger nicht akzeptierte. Hiergegen richtet sich die Klage des Verbrauchers, der festgestellt haben wollte, dass das Vertragsverhältnis durch den Widerruf wirksam beendet worden sei. Wie bereits in den Vorinstanzen blieb auch die Revision des Verbrauchers ohne Erfolg. 

Postfachadresse auch nach BGB-InfoV ausreichend

Bei Fernabsatzgeschäften ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, mitzuteilen.

Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt, wie der BGH vor Inkrafttreten der BGB-InfoV bereits entschieden hat, den gesetzlichen Anforderungen. Daran ist nach Ansicht des VIII. Zivilsenats auch nach dem Inkrafttreten noch festzuhalten.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH zum Fernabsatzvertrag: Verbraucher muss bei Widerruf nicht zahlen

Widerrufsrecht im Online- und Versandhandel: Auf dem Weg zum europarechtskonformen Rundum-Sorglos-Paket

Urteile zur Ölpreisbindung: BGH kippt Preisklauseln in Fernwärmelieferverträgen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Fernabsatzverträgen: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5397 (abgerufen am: 13.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Energierecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Verbraucherschutz
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher es im elektronischen Geschäftsverkehr leichter haben sollen. 13.06.2025
Verbraucherschutz

BGH zum Dauerschuldverhältnis:

Kün­di­gungs­button trotz Ein­mal­zah­lung nötig

Auch ein Abo, das einmalig 9,90 Euro kostet und automatisch endet, braucht einen nutzerfreundlichen Kündigungsbutton. Der BGH stellt auf einen weiten Begriff des Dauerschuldverhältnisses ab – anders als Teile der Literatur und Vorinstanz. 

Artikel lesen
Online Banking 03.06.2025
Banken

Beide Seiten mit Erfolgen im Revisionsverfahren:

BGH ent­scheidet zur Rück­zah­lung von Kon­to­füh­rungs­ent­gelten

Seit Jahren sind Kontoführungsentgelte immer wieder ein Thema beim BGH. Nun ging es um die Rückzahlung, wobei insbesondere auch die Verjährung relevant ist.

Artikel lesen
Die Apple Watch Series 9 steht im Fokus von Kritik bezüglich ihrer Klimaneutralitätsansprüche. 03.06.2025
Apple

LG Frankfurt a.M. sieht Werbeaussagen von Apple kritisch an:

Apple Watch doch nicht kli­ma­neu­tral?

Apple bewirbt einige seiner Produkte als klimaneutral, unter anderem auch das Apple Watch. Auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin befasst sich das Landgericht Frankfurt am Main mit der Frage. Die Richter äußern erhebliche Zweifel.

Artikel lesen
ver.di Streik am Münchner Flughafen (Symbolbild) 26.05.2025
Fluggastrechte

Fluggastrechte in Turbulenzen:

Die gefähr­liche Eile bei der Flug­ga­st­rechte-Reform

Zehn Jahre lang lag die EU-Reform der Fluggastrechte auf Eis. Nun soll es ganz schnell gehen. Vor einem überstürzten Vorgehen ohne Parlamentsbeteiligung und auf Kosten der Verbraucher warnen Carl Christian Müller und Bennet Roßbach.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Netflix-Logo auf einem Smartphone, das im Kontext von unzulässigen Preis­erhöhungen steht. 16.05.2025
Streaming

LG Köln verurteilt Streamingdienst zur Rückzahlung:

Preis­er­höh­ungen von Net­flix unwirksam

Weil eine AGB-Klausel Preiserhöhungen vorsieht, aber keine Preissenkungen, ist sie unwirksam. Netflix muss einem seiner Nutzer daher Geld zurückzahlen, so das LG Köln nach einem Ritt durch BGB-AT: Zustimmung, AGB-Kontrolle und Verjährung.

Artikel lesen
Zigarettenautomat 02.05.2025
Rauchen

LG Heilbronn zu Warnhinweisen am Zigarettenautomaten:

Ein Auf­k­leber reicht

Ein Tabakgroßhändler muss nicht jede Auswahltaste eines Zigarettenautomaten mit Warnhinweisen versehen. Der Verbraucher benötige die Hinweise nicht: Seine Kaufentscheidung stehe schon vor dem Gang zum Automaten fest, so das LG Heilbronn.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Deutsche Rentenversicherung Bund
Ex­pert*in Re­gress Zen­tra­les For­de­rungs­ma­na­ge­ment (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat – Steu­er­recht

GvW Graf von Westphalen , Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von GvW Graf von Westphalen
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches...

GvW Graf von Westphalen , Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Logo von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Voll­ju­rist als Re­fe­rent (w/m/d)

DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. , Bonn

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Sportrecht im Selbststudium/ online

13.06.2025

Betriebsverfassungsrechtliches Kolloquium II

16.06.2025, Bonn

Bankrechtstag 2025 in Frankfurt am Main – Hybrides Format: Teilnahme vor Ort und Online –

27.06.2025, Frankfurt am Main

Green Legal Lab 2025

29.08.2025, Berlin

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

25.08.2025, Strausberg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH