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BGH zu Unfall bei Pauschalreise: Auf die Sicher­heits­stan­dards vor Ort kommt es an

14.01.2020

Warnschild am Pool eines Hotels

(c) goldpix/stock.adobe.com

Reiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass die vermittelten Hotels den örtlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Warnschilder an einer Gefahrenstelle reichen nicht aus.

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Vermitteln Reiseveranstalter im Rahmen einer Pauschalreise ein Hotel, müssen sie dafür sorgen, dass die dort geltenden örtlichen Sicherheitsstandards eingehalten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Urt. v. 14.1.2020, X ZR 110/18).

Ein gehbehinderter Mann buchte bei Tui für sich und seine Lebensgefährtin eine Flugpauschalreise nach Lanzarote. Die Urlaubsfreude währte aber nur kurz: Am Tag nach der Ankunft verletzte sich der Mann, der linksseitig oberschenkelamputiert ist, eine Prothese trägt und auf eine Unterarmstütze angewiesen ist, im Eingangsbereich des Hotels. Er passierte zu Fuß die Rollstuhlrampe des Hotels, die vom Regen feucht war. Er stürzte und brach sich das Handgelenk. 

Vorinstanzen: Warnschilder reichen aus

Der Urlauber klagte gegen das Reiseunternehmen. Er forderte unter anderem die Rückzahlung des Reisepreises, Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aufgrund des Unfalls während der Reise. Das Landgericht Hannover (Urt. v. 7.9.2017, Az. 8 O 19/17) wies die Klage jedoch ab und auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle (Urt. v. 11.4.2018, Az. 11 U 147/17) blieb ohne Erfolg. 

Die Gerichte stützten sich darauf, dass kein Reisemangel im Sinne der alten Fassung von § 651c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorläge. Ein Reisender müsse in bestimmten Fällen damit rechnen, dass Bereiche von Gehwegen nass seien und daher Vorsicht geboten sei. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht könne nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass der Reisende vor einer nässebedingten Rutschgefahr nicht ausreichend gewarnt werde. Dafür habe der klagende Mann aber keine hinreichenden Beweise vorgebracht.

Offen gelassen wurde jedoch, ob das spanische Recht bestimmte Anforderungen vorgibt, denen Rollstuhlrampen entsprechen müssten, und dass die Rollstuhlrampe zum Unfallzeitpunkt solchen Anforderungen genügt habe. Die Vorinstanzen hatten diese Frage nicht als entscheidungserheblich angesehen, da sie es als ausreichend erachtet hatten, einen Hotelgast vor Rutschgefahr mit Warnschildern zu warnen. 

BGH: Örtliche Sicherheitsstandards sind entscheidend

An dieser Stelle hat der BGH nun angesetzt und das Urteil des OLG Celle aufgehoben: Reiseveranstalter müssten dafür sorgen, dass ihre Hotelanlagen den Sicherheitsvorschriften vor Ort entsprechen, und ein Gericht muss dies im Klagefall prüfen. Der Verweis auf Warnschilder allein reiche nicht, so der zuständige BGH-Senat. Nur wenn die Rollstuhlrampe den örtlichen Bauvorschriften entsprochen habe, seien Warnschilder ausreichend.

Mit seiner Entscheidung verweist der BGH erneut auf die Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten: Die geben dem Reiseveranstalter etwa auf, seine Hotelanlagen zu prüfen und alles zu tun, um seine Kunden vor Schaden zu bewahren. Andererseits, so der Jurist und Reiseexperte Paul Degott, könnten Veranstalter durch den Urteilsspruch künftig entlastet werden: "Im Zweifelsfall ziehen sie sich auf örtliche Baustandards zurück."

Gerichtsentscheidungen zur Verkehrssicherungspflicht sind inzwischen zahl- und facettenreich. Ein Sturz auf nassen Fliesen eines Swimmingpools gehört demnach zum allgemeinen Lebensrisiko. Für die Sicherheit einer Wasserrutsche in einer Hotelanlage ist hingegen der Reiseveranstalter verantwortlich. Erst im Juni 2019 hatte der BGH (Urt. v. 25.06.2019, Az. X ZR 166/18) in einer ähnlichen Entscheidung festgehalten, dass es nicht nur auf Warnhinweise, sondern auch auf die Einhaltung örtlicher Bauvorschriften ankomme.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe kann der klagende Urlauber aus Bremen nun weiter auf Entschädigung hoffen, ist aber noch längst nicht am Ziel. Der BGH hat das Verfahren zurück verwiesen. Sollte bei der Neuverhandlung deutlich werden, dass die Hotelanlage gegen örtliche Sicherheitsstandards verstoßen habe, sei der Kläger aber jedenfalls einen großen Schritt weiter, sagte sein BGH-Anwalt Andreas Hansmeier nach der Verhandlung. 

ast/dpa/LTO-Redaktion

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BGH zu Unfall bei Pauschalreise: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39677 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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