Druckversion
Freitag, 12.06.2026, 13:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-xizr590-15-sparkasse-freiburg-zusatzentgelt-rechtswidrig-unangemessene-benachteiligung
Fenster schließen
Artikel drucken
24489

BGH sieht unangemessene Benachteiligung: Zusat­z­ent­gelte der Spar­kasse Frei­burg rechts­widrig

12.09.2017

Geld und Taschenrechner

© Marco2811 - stock.adobe.com

Für eine Dienstleistung, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, darf die Sparkasse kein Geld nehmen. Dies entschied am Dienstag der BGH. Zu viel gezahlte Entgelte könnten nun zurückgefordert werden.

Anzeige

Die Sparkasse Freiburg darf für bestimmte Leistungen keine Gebühren von ihren Kunden verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag und erklärte mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse für unwirksam. Banken müssen bestimmte Preise an den tatsächlich anfallenden Kosten orientieren, heißt es in dem Karlsruher Urteil.

Es ging dabei unter anderem um fünf Euro für postalische Benachrichtigungen etwa über abgelehnte Überweisungen (Urt. v. 12.09.2017, Az. XI ZR 590/15). Die Karlsruher Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Die Sparkasse habe damit nämlich Kosten auf ihre Kunden abgewälzt, die nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen Unterrichtung über einen nicht ausgeführten Zahlungsauftrag standen.

Auch für die Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftrages darf die Bank kein Entgelt verlangen. Es handele sich dabei nämlich um einen Widerruf, der laut Gesetz in der Regel unentgeltlich bearbeitet werden müsse, so die Karlsruher Richter.

Bereits in einem früheren Urteil hatte der BGH festgestellt, dass ein Pfändungsschutzkonto nicht mehr als ein übliches Konto kosten darf. Auch dagegen hatte die Sparkasse bis 2012 verstoßen.

Jörg Schädtler von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die die Sparkasse verklagt hatte, riet Verbrauchern, nun zu viel bezahlte Entgelte zurückzufordern. Die Freiburger Bank gab unterdessen an, ihre Gebührenpolitik überdenken zu wollen. "Der Betrag, der der Sparkasse nun fehlt, ist verschmerzbar", sagte Jörg Frenzel von der Sparkasse Freiburg. "Dennoch zählt durch die aktuelle Zinspolitik jeder Euro."

dpa/mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH sieht unangemessene Benachteiligung: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24489 (abgerufen am: 12.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Banken
    • Verbraucherschutz
    • Widerrufsrecht
New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James 28.05.2026
Verbraucherschutz

Ermittlungen zur Fußball-WM in den USA:

New York und New Jersey knöpfen sich die FIFA vor

Horrende Preise und irreführende Vergabe der Tickets für die Fußball-WM werfen nun auch die Generalstaatsanwältinnen von New York und New Jersey der FIFA vor. Ihr Amtskollege in Kalifornien ermittelt bereits ebenfalls.

Artikel lesen
Polizisten sichern Kernbohrer in Haspa-Filiale 27.05.2026
Banken

Obwohl in anderer Filiale Schließfächer aufgebrochen wurden:

Mit diesem Ein­bruch musste die Spar­kasse nicht rechnen, sagt das OLG

Bei der Plünderung von 600 Schließfächern machen Einbrecher eine Millionenbeute. Hatte die Hamburger Sparkasse ihren Tresorraum in Norderstedt pflichtgemäß gesichert? Das hat nun das Hanseatische OLG in Hamburg entschieden.

Artikel lesen
Geldautomat 26.05.2026
Banken

OLG Frankfurt: Bank muss bei unbefugter Abhebung zahlen:

Debit­karte kommt nicht an, Spar­kasse muss 220.000 zahlen

Konto eröffnet, aber die Debitkarte gelangt auf dem Weg zum Kunden in die Hände von Unbefugten. Wer haftet? Damit hat sich das OLG Frankfurt befasst.

Artikel lesen
Verschiedene Werbeprospekte für Discounter im Einzelhandel liegend 15.05.2026
Verbraucherschutz

OLG Köln zu Rabattwerbung von Penny:

Rabatt auf UVP ist keine Prei­s­er­mä­ß­i­gung

Penny siegt in zweiter Instanz gegen den Verbraucherschutz wegen Rabattbezügen auf UVP. Das OLG Köln bemängelt aber fehlende Orientierungshilfen des BGH und hofft in der Revision auf Klarheit.

Artikel lesen
Ein enttäuschter Zuschauer mit Gesichtsbemalung, der die schlechte Ticketqualität bei der WM reflektiert. 15.05.2026
Fussball

Kalifornische Justiz prüft Ärger um FIFA-Tickets:

Teure Tickets für sch­lechte Plätze bei Fuß­ball-WM?

Fans zahlten für teure Sitzplatzkategorien – und bekamen schlechtere Plätze. Kaliforniens Generalstaatsanwalt nimmt die FIFA ins Visier und fordert Auskünfte wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht.

Artikel lesen
Milka Schokoladentafel mit Verpackung. Auf der Rückseite sind Barcode, Zutatenangaben und die Gewichtsangabe von 90 Gramm sichtbar. 13.05.2026
Verbraucherschutz

LG Bremen sieht Irreführung:

Milka durfte Mogel­pa­ckung nicht in Ver­kehr bringen

Im Zuge der Inflation hat Milka seine Standard-Schokoladentafel von 100 auf 90 Gramm reduziert; im Übrigen blieb die Packung gleich. Das LG Bremen sieht darin eine Irreführung und gibt einer Klage der Verbraucherzentrale statt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Urheber- und Medienrecht im Selbststudium/ online

12.06.2026

1. ErbR Einsteiger Workshop

18.06.2026, Köln

DISCOVER DENTONS - Inhouse-Karrieremesse

17.06.2026, Frankfurt am Main

Bankrechtstag 2026

26.06.2026, Frankfurt am Main

Webinarreihe „Arbeitsrecht mit KI“-Modul 3: Einsatz von KI im Performance-Management

12.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH