BGH zu den Kosten für Basiskonto: Die Gebühren der Deut­schen Bank sind zu hoch

30.06.2020

Zumindest ein Basiskonto soll auch einkommensschwachen Menschen offenstehen und ihnen die Teilhabe am Zahlungsverkehr ermöglichen. Die Deutsche Bank verlangt dafür 8,99 Euro monatlich. Das ist zu viel, findet der BGH.

Das Basiskonto der Deutschen Bank ist zu teuer. Wie der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag entschied, darf die Bank den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand nicht allein auf deren Inhaber umlegen. Die entsprechenden Entgeltklauseln der Deutschen Bank seien daher unwirksam (Urt. v. 30.06.2020, Az. XI ZR 119/19).

Prinzipiell gilt: Jeder, egal wie arm oder reich, hat Anspruch auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen, die Bank darf keinen Kunden abweisen. Seit 2016 gibt es in Deutschland das sogenannte Basiskonto. Dieses soll auch Sozialhilfeempfängern, Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Sie können darüber alle grundlegenden Bankgeschäfte abwickeln: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen veranlassen, mit Karte bezahlen. Das Besondere ist, dass die Bank den Antrag auf Eröffnung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ablehnen darf. Der Kunde muss auch keinen Wohnsitz angemeldet haben. Es reicht, wenn er eine Kontaktadresse angibt, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle.

Kostenlos muss das Konto allerdings nicht sein. § 41 Abs. 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) schreibt vor, dass das Entgelt "angemessen" sein muss. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind nach § 41 Abs. 2 Satz 2 ZKG insbesondere die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.

Bei der Deutschen Bank fallen für das Basiskonto monatlich Gebühren in Höhe von 8,99 Euro an. Daneben fallen Extrakosten an, etwa wenn der Kunde die Hilfe eines Mitarbeiters benötigt oder für beleghafte Überweisungen. Dann kostet zum Beispiel jede Überweisung weitere 1,50 Euro. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Deutsche Bank deswegen und wegen des monatlichen Grundpreises, der ihrer Ansicht nach zu hoch ist, auf Unterlassung verklagt.

Hohe Kosten unterlaufen Kontrahierungszwang

Die Deutsche Bank hatte dagegen im Verlauf des Prozesses vorgerechnet, dass die Kontogebühr ziemlich genau den eigenen Kosten für die Basiskontoführung entspreche. Nach Darstellung des Geldhauses sind die Formalitäten bei der Eröffnung des Kontos und der Umgang mit der speziellen Kundengruppe mit überdurchschnittlich viel Aufwand verbunden. Außerdem gebe es höhere Risiken: Beim Basiskonto müssten die Mitarbeiter ganz besonders darauf achten, dass es nicht zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werde.

Bereits das Oberlandesgericht Frankfurt hielt den monatlichen Grundpreis sowie die Zusatzkosten für unangemessen hoch und damit unwirksam. Dieser Auffassung schloss sich nun auch der BGH an. Nach Auffassung der Karlsruher Richter darf der in § 31 Abs. 1 ZKG geregelte Kontrahierungszwang nicht durch zu hohe, prohibitiv wirkende Entgelte unterlaufen werden. Das Entgelt sei jedenfalls dann nicht angemessen im Sinne des § 41 Abs. 2 ZKG, wenn in dem verlangten Entgelt Kostenbestandteile enthalten sind, die entweder gar nicht oder jedenfalls nicht nur auf die Nutzer der Basiskonten umgelegt werden dürfen.

Die Vorschrift schließe es, so der BGH, nach ihrem Sinn und Zweck insbesondere ganz allgemein aus, den mit den Basiskonten verbundenen Zusatzaufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umzulegen. Dagegen habe die Deutsche Bank aber verstoßen, indem sie den Mehraufwand ausschließlich auf die Inhaber der Basiskonten umgelegt habe. Diese Kosten für die Basiskonten beziehungsweise wenigstens ein Teil davon müssten von den Instituten durch die im freien Wettbewerb erzielbaren Leistungspreise erwirtschaftet werden, entschied der BGH. Eine konkrete Obergrenze nannte das Gericht aber nicht.

Für vzbv-Vorstand Klaus Müller ist das Urteil ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Finanzsektor. "Banken sollten bei denen, die ohnehin wenig haben, nicht unnötig viel abkassieren", so Müller. Viele Banken hätten das Basiskonto unnötig teuer und unattraktiv gestaltet. "Das BGH-Urteil macht diese Praxis nun schwieriger".

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

BGH zu den Kosten für Basiskonto: Die Gebühren der Deutschen Bank sind zu hoch . In: Legal Tribune Online, 30.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42045/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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