Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 21:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-x-zr-53-21-ruecktritt-pauschalreise-coronavirus-gebuehren-stornierung
Fenster schließen
Artikel drucken
48876

Erster Corona-Reiserecht-Fall vor dem BGH: Kos­ten­loser Rück­tritt, wenn sich die Corona-Lage zuspitzt?

28.06.2022

Mann sitzt vor seinem Koffer mit Smartphone, Reisepass und Schutzmaske

Weil sich die Coronlage zuspitzte, trat ein Mann von seiner Japan-Reise zurück - später war die Einreise dann gar nicht mehr möglich. Muss er Storno zahlen?  Foto: Jo Panuwat D - envatoelements

Risikogebiete, Einreiseverbote, Quarantänepflichten: Die Pandemie hat die Urlaubspläne vieler Menschen über den Haufen geworfen. Wann kann die Pauschalreise kostenfrei storniert werden, wann nicht?

Anzeige

Ein Mann tritt bei Ausbruch der Corona-Pandemie von einer gebuchte Pauschalreise zurück, wenig später wird sie sowieso unmöglich - muss er trotzdem die vereinbarten Stornierungsgebühren zahlen? Das prüfen die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) seit Dienstag. Ursprünglich hatten sie gleich eine Entscheidung verkünden wollen. Nach weiteren Beratungen im Anschluss an die Verhandlung wurde der Termin aber ohne Angabe von Gründen auf den 2. August verschoben.

Es ist der erste Corona-Fall im Reiserecht, der den BGH erreicht hat. Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6.000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die vom 3. bis 12. April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten, knapp 1.540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Nun will er das Geld zurück.

Laut Gesetz kann der Kunde jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. Dem Reiseveranstalter steht aber eine "angemessene Entschädigung" zu - die Stornogebühren. Der Rückzahlungsanspruch ohne diese setzt nach § 651h Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) voraus, dass am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt haben.

BGH will wohl Entwicklung nach Rücktritt berücksichtigen

Umstritten ist, ob es hierbei ausschließlich auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankommt oder auch die spätere Entwicklung zu berücksichtigen ist. Beide Vorinstanzen haben auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abgestellt, im Fall aus München also auf den 1. März. Dabei sind sie aber dennoch zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

Nach Auffassung des Amtsgerichts (AG) München war schon zu diesem Zeitpunkt hinreichend wahrscheinlich, dass es bis Anfang April zu weiteren Einschränkungen kommen wird, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Das Landgericht (LG) München I ist hingegen zu der Einschätzung gelangt, am 1. März sei eine solche Entwicklung noch nicht absehbar gewesen.

Der für das Reiserecht zuständige Zivilsenat tendiert nun dazu, auch die nachträgliche Entwicklung in den Blick zu nehmen, wie der Vorsitzende Klaus Bacher sagte. Dies würde dem klägerischen Vortrag entsprechen, nachdem das Berufungsgericht noch dem Veranstalter Recht gegeben hat.

Allerdings spielen die Richter auch mit dem Gedanken, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Denn für Pauschalreisen gibt es in einer EU-Richtlinie einheitliche Regeln. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat bereits in einem ganz ähnlichen Fall Fragen in Luxemburg vorgelegt. Bachers Senat steht nun vor der Entscheidung, ob er auch diesen Weg geht.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Erster Corona-Reiserecht-Fall vor dem BGH: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48876 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • BGH
    • Coronavirus
    • Reise
    • Urlaub
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Kraftwerk 2025 in Düsseldorf 15.04.2026
Kunst

EuGH-Urteil zu "Metall auf Metall" von Kraftwerk:

Ein Pastiche umfasst den Dialog mit dem Werk

Wieder einmal geht es um "Metall auf Metall" vor dem EuGH. Das Gericht konkretisiert nun die Pastiche-Schranke im Urheberrecht. Damit könnte der Streit um zwei Sekunden von Kraftwerk zugunsten von Pelham ausgehen.

Artikel lesen
"Querdenken"-Demo 2021 14.04.2026
Verfassungsschutz

"Delegitimierung des Staates":

Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Artikel lesen
Eine Menschenmenge beobachtet den Mauerbau, während Soldaten präsent sind. Ein prägender Moment der deutschen Teilungsgeschichte. 05.04.2026
Feuilleton

UN-Gedenktage, DDR-Flüchtlinge und BRD-Richter:

Hin und wieder ans Gewissen denken

Die Vereinten Nationen haben den 5. April zum "Internationalen Tag des Gewissens" erklärt. Derartige Gedenktage lassen sich leicht kritisieren. Gerade das deutsche Recht verweist jedoch häufiger als man denkt auf diese psychische Instanz.

Artikel lesen
Der angeklagte Staatsanwalt kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover. 30.03.2026
Korruption

Maulwurfprozess aus Hannover geht in die nächste Runde:

Staats­an­walt legt nach Deal Revi­sion ein

Der Fall des korrupten Staatsanwalts, der die Mafia vor Razzien warnte, geht in die nächste Runde. Im Prozess vor dem LG Hannover kam es zu einer Verständigung, viele Fragen blieben offen. Nun hat der Jurist Revision eingelegt.

Artikel lesen
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst 30.03.2026
Bundespräsident

Wüst ist Vertreter der Vertreterin des Vertreters:

Bun­des­prä­si­dent für eine Woche

Auch Bundespräsidenten brauchen Urlaub, das hat sogar das Grundgesetz erkannt und regelt seine Vertretung. Weil aber auch sonst keiner da ist, ist nun NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst dran. Wer könnte ihn vertreten?

Artikel lesen
Zwei Männer in Bauarbeiterklamotten montieren ein Fenster 27.03.2026
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

BGH zu Erhaltungsmaßnahmen:

WEG muss keine Ver­g­leich­s­an­ge­bote ein­holen

Will eine WEG Erhaltungsmaßnahmen beauftragen, muss sie vorher nicht mehrere Vergleichsangebote einholen, entschied der BGH. Damit erteilt er einer jahrelangen Gerichtspraxis eine Absage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH