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1831

BGH: Vorsitzender Richter Dr. Gerhard Ganter tritt in Ruhestand

von plö/ LTO-Redaktion

31.10.2010

Mit Ablauf des Monats Oktober 2010 tritt der Vorsitzende Richter am BGH Dr. Hans-Gerhard Ganter nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

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Dr. Ganter wurde am 18. Oktober 1945 in Oberhausen (Landkreis Emmendingen) geboren. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung trat Herr Dr. Ganter 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er begann seine juristische Laufbahn als Richter auf Probe bei einer Zivilkammer des Landgerichts Freiburg. Nach einigen weiteren Stationen wurde er 1982 an das Oberlandesgericht Karlsruhe – 4. Zivilsenat in Freiburg - abgeordnet und rund ein Jahr später dort zum Richter am Oberlandesgericht ernannt.

Im Juli 1991 wurde Ganter zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ernannt. Er wurde dem insbesondere für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er 2004 wurde und dessen Vorsitz er seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am BGH im April 2008 innehat. Daneben war er von 1998 bis 2005 Mitglied des Senats für Anwaltssachen, dem er seit 2008 als stellvertretender Vorsitzender erneut angehört. Seit 2008 ist er ferner Vorsitzender des Senats für Patentanwaltssachen und für den IX. Zivilsenat Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen.

Ganter hat die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats, dem er nahezu 20 Jahre angehörte, maßgeblich mitgeprägt. Die aus seiner Feder stammenden Urteile spiegeln wider, welch große Spannbreite an Themenschwerpunkten die Rechtsprechung des Senats in den vergangenen zwanzig Jahren zu bewältigen hatte. In den ersten Jahren seiner Senatszugehörigkeit standen Grundsatzurteile etwa zur Vergleichsordnung, zur Konkursordnung und – als Folge der Herstellung der deutschen Einheit – zur Gesamtvollstreckungsordnung im Mittelpunkt. Grundlegende Urteile verfasste Dr. Ganter in dieser Zeit auch zum Bürgschaftsrecht, das seinerzeit noch zur Zuständigkeit des IX. Zivilsenats gehörte. Später verschob sich der Schwerpunkt der Senatszuständigkeit – unter anderem ausgelöst durch zwei Reformgesetze, nämlich die seit dem 1. Januar 1999 anzuwendende Insolvenzordnung und die reformierte Zivilprozessordnung, die seit dem 1. Januar 2002 Rechtsbeschwerden zum Bundesgerichtshof ermöglicht – auf das Insolvenzrecht.

Neben insolvenzrechtlichen Leitentscheidungen, die auf den Entscheidungsvorschlag Dr. Ganters zurückgehen, hat er auch wichtige Entscheidungen zur Anwaltshaftung entworfen. Besondere Beachtung in Fachkreisen hat in jüngster Zeit das von ihm als Berichterstatter vorbereitete Urteil des IX. Zivilsenats vom 20. Juli 2010 (IX ZR 37/09) gefunden, durch das in Zusammenspiel mit einer am selben Tag entschiedenen Sache des XI. Zivilsenats einheitliche Rechtsgrundsätze des Bundesgerichtshofs zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift geschaffen werden. An dieser einvernehmlichen Rechtsprechung der beiden Senate, die für die betroffenen Rechtskreise von großer Bedeutung ist, hat Herr Dr. Ganter maßgeblichen Anteil.

Herr Dr. Ganter genießt auch in der Fachöffentlichkeit ein hohes Ansehen, das er sich gleichermaßen durch seine richterliche Tätigkeit wie auch durch wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge erworben hat. Er ist Mitherausgeber und Autor wichtiger Fachbücher und Fachzeitschriften.

Publikationen von Dr. Ganter im LTO-Shop:

Haftung und Insolvenz

Handbuch der Notarhaftung

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BGH: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1831 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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