Druckversion
Sonntag, 8.02.2026, 09:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-vorlage-an-eugh-im-verfahren-gegen-daimler-ag
Fenster schließen
Artikel drucken
2217

BGH: Vorlage an EuGH im Verfahren gegen Daimler AG

von plö/LTO-Redaktion

23.12.2010

In einem Kapitalanleger- Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp hat der BGH dem EuGH Fragen zur Auslegung der Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation und der zu deren Durchführung erlassenen Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Anzeige

In dem Musterverfahren, dem eine Vielzahl von Klagen von Aktionären zugrunde liegt, werden Schadensersatzansprüche nach § 37b Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geltend gemacht. Der Musterkläger ist der Ansicht, eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation über das Ausscheiden von Schrempp habe spätestens im Mai 2005 seit dem Gespräch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper vorgelegen. Nach dem 17. Mai 2005, aber vor der Ad-hoc-Mitteilung über das Ausscheiden am 28. Juli 2005, seien Aktien der Musterbeklagten zu einem Kurs von 31,85 € bzw. 36,50 € verkauft worden. Da der Kurs der Daimler-Aktien nach der Ad-hoc-Mitteilung noch am selben Tag auf 40,40 € und in der Folgezeit auf 42,95 € angestiegen sei, habe das Unterlassen der rechtzeitigen Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung zu einem entsprechenden Veräußerungsschaden geführt, den die Musterbeklagte zu ersetzen habe.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte in einem ersten Musterentscheid festgestellt, dass durch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden Schrempps eine Insiderinformation im Sinne des § 37 b Abs. 1 WpHG erst aufgrund der Entscheidung des Aufsichtsrats am 28. Juli 2005 um ca. 9.50 Uhr entstanden sei und die Musterbeklagte diese unverzüglich veröffentlicht habe. In einem ersten Rechtsbeschwerdeverfahren hatte der BGH (Bundesgerichtshof) im Februar 2008 diesen Musterentscheid aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen (Beschl. v. 25.2.2008, Az. II ZB 9/07).

Das OLG hat nun festgestellt, dass frühestens am 27. Juli 2005 mit der Beschlussfassung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats der Musterbeklagten nach 17.00 Uhr eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation über die Zustimmung des Aufsichtsrats zum einvernehmlichen Rücktritt zum Jahresende entstanden sei. Auch bei gestreckten Vorgängen komme es nicht darauf an, ob bereits Zwischenschritte - wie hier etwa die Unterrichtung des Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper im Mai 2005 oder des Nachfolgers Dr. Zetsche im Juni 2005 über die Rücktrittsabsichten Schrempps - den Kurs der Aktie beeinflussen könnten; maßgeblich sei vielmehr, ob das künftige Ereignis, das das OLG hier im Beschluss des Aufsichtsrats vom 28. Juli 2005 gesehen hat, hinreichend wahrscheinlich sei.

Die Entscheidung über die Musterrechtsbeschwerde hängt davon ab, ob bei einem zeitlich gestreckten Vorgang Zwischenschritte selbständig von Bedeutung und damit veröffentlichungspflichtig sein können oder nur dann, wenn der Eintritt des angestrebten künftigen Ereignisses mit ihrer Verwirklichung hinreichend wahrscheinlich wird und ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts des künftigen Ereignisses eine Beurteilung mit überwiegender oder sogar hoher Wahrscheinlichkeit verlangt.

Dies lässt sich nach Auffassung des BGH durch Auslegung von Art. 1 Abs. 1 der Marktmissbrauchs- und Art. 1 Abs. 1 und 2 der Durchführungs-Richtlinie, auf deren Umsetzung die deutschen Vorschriften über Insiderinformationen beruhen, nicht zweifelsfrei beantworten. Der BGH hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) diese Fragen nach Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschl. v. 22.11.2010 – II ZB 7/09).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2217 (abgerufen am: 08.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Wirtschaftsrecht
    • Aktien
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Anzeigetafeln eines Flughafen der annulierte Flüge ausweist 02.02.2026
Fluggastrechte

OLG Frankfurt zu Fluggastrechten:

Air­line muss 15.000 Euro für Ersatz­flüge erstatten

Eine Airline verweist Passagiere nach einer Flugannullierung an ihr Callcenter. Dort heißt es: Ersatzflüge gibt es nicht. Wer sich darauf verlässt und selbst bucht, kann die Kosten erstattet verlangen, so das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Zwei Hände in blauen Handschuhen füllen eine Spritze mit einem Impfstoff 22.01.2026
Coronavirus

LG Trier entscheidet Klage gegen Astrazeneca:

Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren Hirnschaden. Das LG Trier urteilt: Schmerzensgeld steht ihr trotzdem nicht zu.

Artikel lesen
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Auf einer Grasfläche liegt viel Konfetti verteilt 12.01.2026
Schadensersatz

OLG Köln zum Malheur beim Karneval:

Kon­fet­ti­k­a­none macht "top­gepf­legten" Garten dre­ckig

Gartenliebhaber gegen Karnevalswütige: Wie hoch ist der Schaden, wenn eine Konfettikanone eine penibel gepflegte Grünanlage versaut? Welch ein Glück, dass diesen Fall das mit der jecken Zeit vertraute OLG Köln zu entscheiden hatte.

Artikel lesen
Eine afrikanische Zwergziege, die besonders frech die Zunge herausstreckt 23.12.2025
Tiere

LG zum "ordentlichen Rums in der Kniekehle":

Ziege bringt Frau zu Fall, doch kein Scha­dens­er­satz für deren Kran­ken­kasse

Beim Besuch im Tierpark brachte eine afrikanische Zwergziege eine Besucherin im Streichelgehege zu Fall. Ein Jahr war sie krankgeschrieben, über 30.000 Euro kostete die Behandlung. Das Geld bekommt die Kasse der Frau aber nicht zurück.

Artikel lesen
Ein kleines, weißes Mini-Pony mit schwarzen Punkten hüpft in die Luft 17.12.2025
Tiere

LG Paderborn verneint Schadensersatzanspruch:

150.000-Euro-Pferd erschrickt bei Wall­fahrt und ver­letzt sich schwer

Ein Tierhalter ist mit seiner Klage gegen das Erzbistum Paderborn gescheitert. Das teure Tier erschrak, als Pilger während einer Wallfahrt an seiner Koppel entlangwanderten, sprang über ein geparktes Auto, stürzte und verletzte sich schwer.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Um­welt- und Pla­nungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Ju­rist (m/w/d) - Um­welt­recht / Kreis­lauf­wirt­schafts­recht /...

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH , Pots­dam

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Wirt­schafts­recht...

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Competition Day 2026

27.02.2026, München

Perspektive Wirtschaftskanzlei

20.03.2026, Glashütten

Logo von Noerr
Competition Day 2026

27.02.2026, München

Das Geldwäschegesetz

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Telekom­munikation

09.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH