Druckversion
Dienstag, 9.06.2026, 07:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-vizr184-18-schadensersatz-streupflicht-supermarkt-parkplatz-verkehrssicherungspflicht
Fenster schließen
Artikel drucken
37277

BGH zu Verkehrssicherungspflichten: Super­markt­be­t­reiber muss nicht ganzen Park­platz streuen

27.08.2019

Auto auf einem Parkplatz im Winter

© Denys Kurbatov - stock.adobe.com

Ein Sturz auf einem vereisten Supermarktparkplatz begründet keine Ansprüche gegen den Betreiber, so der BGH. Es reiche aus, wenn die Fahrwege gestreut sind, auf den Parkflächen könne das nicht erwartet werden.

Anzeige

Der Ärger ist verständlich: Eine Frau hatte an einem Wintertag zum wöchentlichen Einkauf ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes abgestellt. Nachdem sie ausgestiegen war, rutschte sie auf einer Eisfläche aus und prallte mit dem Gesicht auf den Asphalt. Weil der Supermarktbetreiber die Fläche nicht hatte streuen lassen, forderte sie Schadensersatz. Den gibt es aber nicht, entschied schließlich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Urteil (v. 02.07.2019, Az. VI ZR 184/18).

Genau genommen hatte sich in einer Vertiefung des Bodens gleich neben dem Parkplatz der Frau Wasser gesammelt und war gefroren. Der Supermarktbetreiber, der extra einen Winterdienst beschäftigte, der die Fahrwege auf dem Parkplatz streute, gab zu, dass im Bereich der markierten Parkflächen nicht gestreut worden sei. Dies könne von ihm aber auch nicht verlangt werden. So sahen es dann auch die Instanzgerichte, die keine so weit gehende Verkehrssicherungspflicht des Betreibers erkennen konnten und die Schadensersatzklage der Frau abwiesen.

Dieser Auffassung schloss sich auch der VI. Zivilsenat in Karlsruhe an. Weder greife eine vorvertragliche Schutzpflicht noch eine deliktsrechtliche Verkehrssicherungspflicht des Supermarktbetreibers zugunsten der Kundin ein. Auch wenn an dem Tag, wie von ihr behauptet, eisige Kälte und allgemeine Glätte geherrscht hätten, habe der Betreiber die markierten Parkflächen nicht streuen müssen. Die Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht solle nur "wirkliche Gefahren" beseitigen, nicht aber bloßen Unbequemlichkeiten vorbeugen. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Parkplatz handele. Dabei sei die Gefahr von Glättebildung im Bereich der Parkflächen eher gering einzuschätzen, da die Fahrzeuginsassen sie nur beim Ein- und Aussteigen betreten müssten und sich dabei am Auto festhalten könnten.

BGH: Kunden müssen bei Glätte selbst aufpassen

Zwar müsse bei einem Kundenparkplatz berücksichtigt werden, dass dieser in der Absicht angelegt worden sei, damit eine bequeme Parkmöglichkeit für potenzielle Kunden zu bieten. Entsprechend müsse nicht nur für allgemeine Sicherheit gesorgt werden, sondern auch für ein möglichst sicheres Einladen von Einkäufen auf dem Parkplatz. Hierzu sei das Streuen der Parkflächen aber nicht erforderlich, so der BGH. Seiner Auffassung nach ist es Kunden zumutbar, ihr Auto bei Eis und Schnee so abzustellen, dass ein gefahrloses Verstauen der Einkäufe im Heck des Fahrzeugs möglich ist.

Zudem handele es sich, so die Karlsruher Richter, im vorliegenden Fall um eine sehr große Parkfläche, auf der ständig Autos ein- und ausführen, was maschinelles Streuen ausschließe. Eine ständige Kontrolle und händisches Streuen seien angesichts des unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar.

Die Kundin hatte sich zudem auf die spezifische Stelle bezogen, an der sich ihr Unfall ereignet hatte, und argumentierte, sie habe nicht mit einer Vertiefung im Boden rechnen müssen, in der sich Eis bilden konnte, die sie zudem aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse am Parkplatz auch nicht habe erkennen können. Mit Unebenheiten müsse aber im Allgemeinen gerechnet werden, antwortete der BGH und wies darauf hin, dass bei eisiger Witterung Benutzer des Parkplatzes eben selbst besonders aufpassen müssten, wo sie hintreten.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Verkehrssicherungspflichten: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37277 (abgerufen am: 09.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Schadensersatz
    • Verkehrssicherheit
    • Verkehrssicherungspflicht
    • Winterdienst
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Blick auf ein Schild mit dem Landeswappen von Hessen und der Aufschrift "Landgericht - Amtsgericht". 01.06.2026
Schadensersatz

LG Frankfurt am Main zu Korruptionsskandal um Oberstaatsanwalt:

Hessen schei­tert mit Mil­lio­nen­klage gegen Geschäft­s­partner

Ausgerechnet ein Korruptionsermittler und ein befreundeter Unternehmer verschafften sich jahrelang illegale Einnahmen. Sie wurden zu Haftstrafen verurteilt. Schadensersatz muss der Geschäftspartner aber nicht zahlen, so das LG Frankfurt.

Artikel lesen
Andreas Scheuer 29.05.2026
Anklage

Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?:

Land­ge­richt lässt Anklage gegen Ex-Minister And­reas Scheuer zu

Neun Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin I die Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage im Bundestagsuntersuchungsausschuss zugelassen. Mitangeklagt ist auch Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz.

Artikel lesen
NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach 28.05.2026
Persönlichkeitsrecht

NRW will Haftung der Online-Plattformen erweitern:

"Rasante Ver­b­rei­tung sexua­li­sierter Deep­fakes"

In einem Antrag für die kommende JuMiKo fordert NRW-Justizminister Limbach, Plattformbetreiber bei Vorfällen digitaler Gewalt stärker in die Pflicht zu nehmen. Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen sollen sie auch Schadensersatz leisten.

Artikel lesen
Die brennende "Felicity Ace" 27.05.2026
Schadensersatz

Untergang von rund 4.000 Fahrzeugen:

Por­sche muss nach Schiffs­un­ter­gang nicht zahlen

Rund 4.000 Autos waren an Bord der "Felicity Ace", als diese in Brand geriet und sank. Mögliche Ursache: die Batterie in einem Porsche-Modell. Da das nicht zu beweisen war, gibt es die geforderten 30 Millionen Euro von Porsche nicht.

Artikel lesen
Polizisten sichern Kernbohrer in Haspa-Filiale 27.05.2026
Banken

Obwohl in anderer Filiale Schließfächer aufgebrochen wurden:

Mit diesem Ein­bruch musste die Spar­kasse nicht rechnen, sagt das OLG

Bei der Plünderung von 600 Schließfächern machen Einbrecher eine Millionenbeute. Hatte die Hamburger Sparkasse ihren Tresorraum in Norderstedt pflichtgemäß gesichert? Das hat nun das Hanseatische OLG in Hamburg entschieden.

Artikel lesen
Geldautomat 26.05.2026
Banken

OLG Frankfurt: Bank muss bei unbefugter Abhebung zahlen:

Debit­karte kommt nicht an, Spar­kasse muss 220.000 zahlen

Konto eröffnet, aber die Debitkarte gelangt auf dem Weg zum Kunden in die Hände von Unbefugten. Wer haftet? Damit hat sich das OLG Frankfurt befasst.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bode – Die Tür GmbH
Ex­pert Le­gal & Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Bode – Die Tür GmbH, Kas­sel

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresupdate Erbrecht 2026 – Highlights aus der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

09.06.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

09.06.2026

Logo von Fieldfisher
Kündigungsrisiken und Pflichtenkatalog bei Whistleblower-Hinweisen – Was jetzt zu beachten ist

09.06.2026

Deutsche Compliance Konferenz 2026

10.06.2026, Frankfurt am Main

Sicherheiten im Bauvertragsrecht

09.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH