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Termin anberaumt: BGH ver­han­delt im Januar über Diesel-Klage

09.10.2018

Diesel-Kunden hoffen auf ein Grundsatz-Urteil des BGH

© Maren Winter - stock.adobe.com

Der BGH vehandelt im kommenden Januar über die Gewährleistungsansprüche eines Käufers eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs. Damit könnte ein Grundsatzurteil anstehen. Alle Fragen wird es aber kaum beantworten.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 9. Januar 2019 erstmals über die Klage eines Autokäufers im Diesel-Abgasskandal. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. In dem Fall geht es um einen Skoda-Fahrer, der bei seinem Autohändler eine Kaufpreisminderung durchsetzen will. Er verlangt rund 5.500 Euro des gezahlten Kaufpreises von 26.770 Euro zurück (Az. VIII ZR 78/18). In den Vorinstanzen - zuletzt am Oberlandesgericht (OLG) Dresden - hatte der Mann keinen Erfolg.

Sein 2013 erworbenes Dieselauto hatte eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Ein anderer Skoda-Vertragshändler hatte daraufhin die Motorsoftware aktualisiert. Der Kläger macht geltend, dass ihm dadurch technische Nachteile entstanden seien. Außerdem sei sein Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet. Das OLG Dresden hatte entschieden, dass er beide Vorwürfe nicht konkret nachgewiesen habe. Vage Befürchtungen und hypothetische Möglichkeiten seien nicht ausreichend, hatte es damals geheißen.

Der Fall ist schon seit geraumer Zeit beim BGH anhängig, war bisher aber noch nicht terminiert worden. Ein Urteil, so hofft man, wird eine Rechtsprechungslinie für viele vergleichbare Fälle vorgeben. Allerdings stehen rund um den Skandal auch im zivilrechtlichen Bereich verschiedene Fragen im Raum, die nicht alle dem BGH zur Entscheidung vorliegen. Mit einem einzigen Grundsatzurteil, das zumindest alle zivilrechtlichen Fragen auf einen Schlag klären würde, ist daher nicht zu rechnen. 

dpa/mam/LTO-Redaktion

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