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BGH zur Ersatzlieferung im Dieselskandal: Wer zahlt das teu­rere Nach­fol­ge­mo­dell?

09.12.2021

Ein VW-Caddy

(c) Konstantin - stock.adobe.com

Nicht jeder vom Dieselskandal betroffene Käufer möchte das Software-Update bekommen, sondern lieber ein neues Auto. Ist aber nur noch ein teureres Nachfolgemodell verfügbar, muss er ggf. die Kosten mittragen, findet der BGH.

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Der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Autos muss unter Umständen etwas dazu zahlen, wenn er ein Neufahrzeug als Ersatzlieferung verlangt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 08.12.2021, Az. VIII ZR 190/19).

Dass die illegale Abgastechnik in Dieseln mit dem VW-Skandalmotor
EA189 einen Mangel darstellt, hatte der BGH schon früher entschieden.
Nur: Das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassene Software-Update, mit dem sich die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen lässt, kostet beim einzelnen Auto keine 100 Euro. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Kunde wirklich ein neues Fahrzeug verlangen kann.

Im konkreten Fall geht es um einen VW Caddy. Der Eigentümer lehnte nach Bekanntwerden des Dieselskandals die Umrüstung seines Autos per Software-Update ab und verlangte vom beklagten Händler stattdessen die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs. Das inzwischen verfügbare Nachfolgemodell ist jedoch teurer als der Vorgänger. Laut OLG würden dem Händler durch den Austausch deshalb Kosten von knapp 12.000 Euro entstehen.

Der BGH ist der Ansicht, dass der Käufer einen Teil der Preisdifferenz möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen muss. Zwar erstrecke sich die Beschaffungspflicht des Verkäufers in einem solchen Fall auch auf ein neuwertiges Nachfolgemodell. Soweit das betreffende Modell jedoch einen erheblichen Mehrwert gegenüber dem ursprünglich erworbenen Kraftfahrzeug aufweist, müsse der Käufer nach einer interessengerechten Auslegung der Parteiwillen eventuell etwas dazu zahlen. Das Oberlandesgericht Braunschweig müsse nun unter anderem noch die Listenpreise abgleichen.

Wegen des VW-Skandalmotors EA189 streiten laut Volkswagen nur noch sehr wenige Käufer mit ihrem Autohändler. Es gebe noch eine niedrige zweistellige Zahl an Verfahren. Die meisten Betroffenen haben VW als Hersteller wegen systematischer Täuschung auf Schadenersatz verklagt.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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BGH zur Ersatzlieferung im Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46880 (abgerufen am: 18.05.2025 )

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