Druckversion
Mittwoch, 17.06.2026, 18:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr111-20-dieselskandal-vw-ruecktritt-kaufvertrag-fristsetzung-nacherfuellung-softwareupdate
Fenster schließen
Artikel drucken
46530

BGH zum Rücktritt vom Kaufvertrag im Dieselskandal: Diesel-Kunden können nicht ein­fach so vom Kauf zurück­t­reten

02.11.2021

Volkswagen

pixarno - stock.adobe.com

Können Käufer eines vom Dieselskandals betroffenen Neufahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Mangelbeseitigung zu geben? Ohne weiteres geht das nicht, wie der BGH nun entschied.

Anzeige

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag im Dieselskandal ist ohne vorherige Fristsetzung nicht ohne weiteres möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Dienstag veröffentlichen Entscheidung klargestellt und einen Fall zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Köln verwiesen (Urt. v. 29.09.2021, Az. VIII ZR 111/20).

In dem Fall geht es um einen Mann, der nicht - wie die allermeisten Diesel-Kläger - Volkswagen als Hersteller auf Schadensersatz verklagt hat. Er will stattdessen erreichen, dass sein Autohändler das kurz vor Auffliegen des Dieselskandals gekaufte Neufahrzeug zurücknehmen und ihm einen Großteil des Kaufpreises erstatten muss.

Das OLG Köln gab seiner auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage weitgehend statt. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung hielt das OLG für entbehrlich. Dem Kläger sei eine Nachbesserung unzumutbar. Er sei nicht gehalten, mit der Durchführung des Software-Updates die Beseitigung des Mangels letztlich VW zu überlassen, auf deren arglistiges Verhalten das Bestehen des Mangels zurückzuführen sei, so das OLG zur Begründung. Außerdem seien negative Auswirkungen auf das Auto oder den Fahrbetrieb "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" denkbar.

Es braucht Feststellungen im Einzelfall 

Der BGH ließ diese Begründung aber nicht gelten. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass hier die Vertrauensgrundlage zwischen Käufer und Verkäufer gestört sei. Ob eine solche Störung vorliegt, hänge jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter geben dabei zu bedenken, dass sich ein Verkäufer nach ihrer bisherigen Rechtsprechung "ein arglistiges Vorgehen des Herstellers gerade nicht zurechnen lassen muss". Außerdem sei das Software-Update zum fraglichen Zeitpunkt von den zuständigen Behörden geprüft und freigegeben gewesen. Es müsse zunächst durch entsprechende Feststellungen und Sachverständigengutachten geklärt werden, ob und in welchem Umfang das vom Verkäufer angebotene Software-Update tatsächlich zu den vom Käufer behaupteten Folgeschäden führt.

Der Senat hob das Berufungsurteil auf die Revision der Händlerin auf, soweit darin zu deren Nachteil erkannt worden ist und verwies die Sache zurück ans OLG, damit die erforderlichen Feststellungen dort nachgeholt werden können.  

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Rücktritt vom Kaufvertrag im Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46530 (abgerufen am: 17.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Abgasaffäre
    • Autokauf
    • Frist
    • Kaufrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Audi A4 02.06.2026
Autokauf

LG Köln zu Hinweisen beim Gebrauchtwagenverkauf:

"Nicht nachla­ckie­rungs­frei und nicht unfall­frei" reicht nicht

Rund 25.000 Euro zahlte eine Frau für einen gebrauchten Audi A4. Das Auto hatte aber massive Vorschäden. Warum Hinweise des Verkäufers nicht ausreichend waren, klärte nun das LG Köln.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Volkswagen-Werk, Symbol für die aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Dieselverfahren und Investorenaussagen. 12.05.2026
Abgasaffäre

Kapitalmarktrecht und Dieselverfahren:

Ver­ur­teilter Ex-Manager sagt im VW-Inves­to­ren­pro­zess aus

Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre kommt es auf die Kenntnis der Konzernspitze von illegalen Abschalteinrichtungen an. Nun sagt Wolfgang Hatz aus – ein früherer Audi-Manager, der selbst wegen Betrugs verurteilt wurde.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Eheringe liegen auf Kreditkarten 21.04.2026
Kaufrecht

AG München zur Vereinbarung eines Liefertermins:

Warum eine Frau vier Ehe­ringe bezahlen muss

Sollen Eheringe früher als üblich geliefert werden, muss das vereinbart werden. Da die künftige Ehefrau das nicht beweisen konnte, muss sie die bestellten Ringe bezahlen, obwohl sie schon andere gekauft hatte, entschied das AG München.

Artikel lesen
Frau mit digitalem Kalender und Notizblock 13.04.2026
Anwaltsberuf

BGH zu Kanzleisoftware:

Elek­tro­ni­scher Kalender muss Ände­rungen anzeigen

Frist versäumt, weil der elektronische Kalender Änderungen nicht anzeigt? Darin liegt ein Organisationsverschulden des Anwalts, so der BGH. Der Anwalt hätte in diesem Fall Software nutzen müssen, in der geänderte Fristen sichtbar bleiben.

Artikel lesen
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU
Rechts­an­walt (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht, Grund­stücks­recht,...

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Ham­burg

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells International LLP, Ham­burg

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von ARVANTAGE
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht

ARVANTAGE, Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Bau­recht in Voll- oder Teil­zeit,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Köln

Logo von DPS Gruppe
(Se­nior) Le­gal Coun­sel / Voll­ju­rist – IT-Ver­trags­recht (m/w/d)

DPS Gruppe, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verkehrsunfall & gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsausschlüsse, Ansprüche, Regress

17.06.2026

Möhrle Happ Luther bei der Stellenwerk Messe in Hamburg

17.06.2026, Hamburg

Compliance Lunch: ESG-Compliance: Die EntwaldungsVO und aktuelle Entwicklungen

17.06.2026

12. Weblaw Forum LegalTech

17.06.2026, Zürich

Kölner Tage Datenschutzrecht 2026

18.06.2026, Köln

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH