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BGH bestätigt LG Trier: Mord-Urteil auch ohne Leiche fehlerfrei

04.05.2012

Die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an einem Nachbarn, dessen Leiche nie gefunden wurde, durch das LG Trier ist nicht zu beanstanden. Dies hat der BGH mit Urteil vom Mittwoch entschieden. Der Täter war schon einmal wegen versuchten Mordes an dem späteren Opfer verurteilt worden, aber aus der Haft entkommen.

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Das Landgericht (LG) Trier hatte den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer war davon überzeugt, dass er das Opfer in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2007 oder am Morgen des Folgetages getötet hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben hat (Urt. v. 02.05.2012, Az. 2 StR 395/11). 

 

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte das Tatopfer das Eigentum an einem Gehöft in der Eifel verloren und nur ein lebenslanges Wohnrecht zurückbehalten. Der Angeklagte und seine Ehefrau kauften das Anwesen. Zwischen ihm und dem Opfer kam es seitdem immer wieder zu Auseinandersetzungen.

Jahrzehntelange Feindschaft inklusive Mordversuch

1988 schoss der Angeklagte auf das spätere Opfer und wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Er konnte jedoch aus der Untersuchungshaft fliehen und hielt sich bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung verborgen. 2001/2002 kehrten der Ausbrecher und seine Ehefrau wieder in das Anwesen zurück. 2007 drohte er dem späteren Opfer mit einer Schaufel in der Hand, er werde ihm das Hirn aus dem Kopf schlagen. Am 4. September 2007 kam das Tatopfer nach 22.30 Uhr nach Hause und wurde seitdem nicht mehr gesehen.

Das LG hat nach Ansicht der obersten Strafrichter die Überzeugung von der Tat beanstandungsfrei gewonnen, indem es in einem Ausschlussverfahren alle konkret in Frage kommenden Alternativen zurückgewiesen und aus Indizien Rückschlüsse auf die vorsätzliche Verursachung der Tötung des Opfers gezogen hat. Ebenso rechtsfehlerfrei hat es die latent hinter dem Gesamtgeschehen stehenden niedrigen Beweggründe der Tötung angenommen, so der 2. Strafsenat.

cla/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt LG Trier: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6128 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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