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Nach tödlichen Schüssen auf ein SEK: Mor­dur­teil für Reichs­bürger ist rechts­kräftig

06.03.2019

SEK-Beamte (Symbolbild)

© NEWS&ART - stock.adobe.com

Nun ist das Mordurteil für einen Reichsbürger, der einen Polizisten erschoss, rechtskräftig. Nachdem der BGH bereits die Revision des Mannes verworfen hat, zog nun auch die Staatsanwaltschaft ihren Antrag zurück.

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Die Verurteilung des "Reichsbürgers von Georgensgmünd" wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen-Presse-Agentur bestätigte, nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurück. Sie wollte erreichen, dass bei dem 51-Jährigen Mann aus Mittelfranken auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen gewesen.

Zuvor hatten die Richter in Karlsruhe bereits den Revisionsantrag der Verteidigung als unbegründet zurückgewiesen. Das Landgericht (LG) habe die Tat rechtsfehlerfrei als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet.

Der Mann hatte bei einem Polizeieinsatz Mitte Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen, die sein Anwesen nach Waffen durchsuchen sollten. Dabei wurde in dem Ort im Landkreis Roth ein 32 Jahre alter Polizist lebensgefährlich verletzt, er starb daraufhin in einer Klinik. Zwei weitere Polizisten wurden ebenfalls verletzt.

Insgesamt elfmal schoss P. durch seine teilverglaste Wohnungstür, durch die er die Beamten beim Versuch, die Tür zu öffnen, erblickte. Nach den Feststellungen des LG wollte er damit den von ihm auf seinem Anwesen selbst ausgerufenen autonomen Staat verteidigen. Er soll die Polizeibeamten entsprechend als Repräsentanten eines "Scheinstaates Bundesrepublik Deutschland" betrachtet haben, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und deshalb getötet werden durften.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Nach tödlichen Schüssen auf ein SEK: Mordurteil für Reichsbürger ist rechtskräftig . In: Legal Tribune Online, 06.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34223/ (abgerufen am: 03.03.2021 )

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