Druckversion
Freitag, 7.11.2025, 11:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-verhandlunstermin-aufgehoben-gewaehrleistung-diesel-abgasskandal
Fenster schließen
Artikel drucken
32659

Revision zurückgenommen: Doch noch keine BGH-Ent­schei­dung im Abgasskandal

11.12.2018

Eigentlich wollte der BGH Anfang Januar zum ersten Mal über die gewährleistungsrechtlichen Fragen im Diesel-Skandal verhandeln. Der Termin wurde nun aufgehoben. Aber schon bald steht Dieselgate wieder auf der BGH-Agenda.

Anzeige

Es wird wohl doch noch etwas dauern, bis sich der Bundesgerichtshof (BGH) zum ersten Mal mit gewährleistungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem sog. "Abgasskandal" auseinandersetzen wird. Ein mit Spannung erwarteter Verhandlungstermin, der für den 8. Januar angesetzt war (Az. VIII ZR 78/18), wurde aufgehoben, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Revision sei zurückgenommen worden. Zu den Hintergründen war zunächst nichts bekannt. Gut möglich wäre, dass sich die Parteien außergerichtlich verglichen haben.

Der Skoda des klagenden Autofahrers hat eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Er hatte gegenüber einer Skoda-Vertragshändlerin deshalb die Minderung des Kaufpreises für sein vom Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug erklärt und vergeblich die Rückzahlung von 5.500 Euro verlangt. Noch während des von ihm angestrengten Rechtsstreits führte ein anderer Händler ein Software-Update an dem Fahrzeug durch.

Nach Auffassung des Käufers könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem Software-Update andere Nachteile verbunden seien wie ein erhöhter Kraftstoffverbrauch oder ein erhöhter Verschleiß. Zudem hafte dem Fahrzeug wegen des Abgasskandals ein Makel an, der zu einem geringeren Wiederverkaufswert führe.

Vorinstanz gab Skoda Recht

Wie repräsentativ dieses Verfahren für andere betroffene Kunden gewesen wäre, ist allerdings auf Grundlage der bekannten Informationen nur schwer einzuschätzen. Mit seiner Klage hatte der Skodafahrer in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Er habe nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, dass sein Fahrzeug nach dem Software-Update überhaupt noch einen Sachmangel aufweise, so zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Vage Befürchtungen und die hypothetische Möglichkeit, dass das Software-Update zu nachteiligen technischen Abweichungen von der Sollbeschaffenheit führen könne, seien für die Darlegung eines Sachmangels nicht ausreichend, so die sächsischen Zivilrichter in zweiter Instanz. 

Auch die Behauptung, das Fahrzeug der VW-Tochter Skoda weise aufgrund des Abgasskandals einen merkantilen Minderwert auf, reichte dem OLG nicht. Grund für den Preisverfall bei Dieselfahrzeugen sei vor allem die Angst vor Fahrverboten und einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Fahrzeuge. Diese Bedenken beruhten laut Vorinstanz jedoch nicht auf den Manipulationen der Fahrzeughersteller Volkswagen und Skoda, sondern auf der Verpflichtung der Städte, die europarechtlich vorgegebene Grenze der Feinstaubbelastung einzuhalten.

Aber es geht weiter: Der nächste Verhandlungstermin in Sachen Abgasskandal ist nach LTO- Informationen für Ende Februar angesetzt (Az. VIII ZR 225/17).

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Revision zurückgenommen: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32659 (abgerufen am: 09.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • Autokauf
    • Gewährleistung
    • Sachmangel
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Schlagloch auf offener Straße 23.10.2025
Amtshaftung

LG Flensburg verneint Amtshaftung:

Mann tritt in Schla­g­loch und reißt sich ein Außen­band

Dunkel, Regen, der Magen knurrt: Ein warmer Döner hätte den hungrigen Arbeiter wieder nach vorn gebracht. Stattdessen verletzt er sich beim Aussteigen aus dem Auto schmerzhaft, weil er in ein Schlagloch tritt. Das Amt haftet dafür nicht.

Artikel lesen
Radarkontrolle in Nizza 21.10.2025
Straßenverkehr

Digitaler Führerschein, unionsweite Fahrverbote:

EU besch­ließt neue Regeln im Stra­ßen­ver­kehrs­recht

Ein digitaler Führerschein bis 2030 und grenzüberschreitende Fahrverbote: Diese und weitere Reformen im Straßenverkehrsrecht hat der EU-Gesetzgeber beschlossen. Verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrer soll es aber nicht geben.

Artikel lesen
Frau sitzt auf dem Balkon eines Hotels und schaut auf ihr Smartphone 13.10.2025
Reise

AG München sieht keinen Reisemangel:

Es reicht, wenn der Rei­se­leiter per Whatsapp erreichbar ist

Ein Münchener forderte nach seiner Dubai-Reise einen saftigen Teil des Reisepreises zurück, weil der deutschsprachige Reiseleiter nicht vor Ort war. Das AG entschied: Sofern nicht konkret vereinbart, reicht auch Erreichbarkeit per WhatsApp.

Artikel lesen
E-Zigarette am Steuer 02.10.2025
Straßenverkehr

OLG Köln legt Straßenverkehrsordnung aus:

E-Ziga­rette am Steuer fällt unters Handy-Verbot beim Auto­fahren

Egal ob Handy oder E-Zigarette: Am Steuer sollte man keine Touchdisplays bedienen. Ansonsten drohen dreistellige Bußgelder, wie das OLG Köln jetzt klargestellt hat.

Artikel lesen
Ein Auto stößt mit einem Bus zusammen 29.09.2025
Haftung

OLG Frankfurt zum Unfall auf einer Kreuzung:

Mit­ver­schulden auch bei ext­remem Rot­licht­ver­stoß mög­lich

Ein Bus fährt zu schnell in eine Kreuzung ein, obwohl die Ampel seit 22 Sekunden rot zeigt. Ein Pkw biegt währenddessen bei Gelb zum Wenden ab, es kommt zum Crash. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer eine Mitschuld trägt.

Artikel lesen
Abgase aus Autoauspuff 25.09.2025
Abgasaffäre

OVG Schleswig-Holstein gibt Klage von DUH statt:

Mil­lionen Die­sel­fah­rern droht die Still­le­gung ihres Fahr­zeugs

Das Schleswig-Holsteinische OVG bestätigt: Vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigte VW-Abschalteinrichtungen sind illegal. Das Urteil im Musterverfahren dürfte Auswirkungen auf Millionen Dieselfahrzeuge haben. Es droht sogar die Stilllegung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von ENERTRAG SE
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) - Ber­lin/Dau­er­thal

ENERTRAG SE , Ber­lin

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Re­fe­rent:in der Ge­schäfts­füh­rung (m/w/d)

Deutsches Anwaltsinstitut e.V. , Bochum

Logo von Sovendus GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

Sovendus GmbH , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH