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BGH-Verhandlung in Karlsruhe: Schär­fere Strafen nach Kölner Raser-Unfall?

08.06.2017

Autounfall

 © Luftbildfotograf  - stock.adobe.com

Zwei Autofahrer liefern sich spontan ein Rennen in Köln - am Ende ist eine Radlerin tot. Dennoch kommen die Männer mit Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung davon. Aber der BGH hat nur einen begrenzten Spielraum für Korrekturen.

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Nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem verbotenen Autorennen in Köln fordert die Staatsanwaltschaft eine Verschärfung der Strafen gegen die beiden Raser. Das Landgericht (LG) Köln habe die Männer rechtsfehlerhaft zu Bewährungsstrafen verurteilt, sagte Bundesanwältin Annette Böringer in der Revisionsverhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Sie will erreichen, dass die obersten Strafrichter die Urteile teilweise aufheben und zur Neuentscheidung über das Strafmaß an eine andere Kammer zurückverweisen.

Das Urteil soll am 22. Juni verkündet werden. Aber in der Verhandlung am Donnerstag deutete einiges darauf hin, dass eine schärfere Strafe eher unwahrscheinlich ist. Das liegt nicht nur daran, dass die Staatsanwaltschaft ihre Revision zuungunsten der Angeklagten auf den Strafausspruch beschränkt hat.

LG Köln: keine notorischen Raser

Die Angeklagten haben ein Faible für Autos und schon Bußgelder kassiert. Aber sie gehören nach den Erkenntnissen aus dem Kölner Prozess weder zur Raser-Szene noch fahren sie häufiger illegale Rennen. Der Wettstreit ergab sich nach den Feststellungen der Tatrichter spontan, ohne Verabredung.

Die jungen Männer sind miteinander bekannt, am 14. April 2015 laufen sie sich zufällig über den Weg. Die Sonne scheint, das richtige Wetter für einen Abend an den Rheinterrassen. Der Ältere fährt in seinem BMW los, der Jüngere mit einem Freund im Mercedes-Cabrio der Eltern. Sie sind von Anfang an schnell unterwegs, überholen andere.

An der Kreuzung zum Auenweg stoppen beide an einer Ampel. Nun spielen die Fahrer mit dem Gaspedal, lassen die Motoren aufheulen. Mit quietschenden Reifen biegen sie ab. "Spätestens jetzt", so heißt es in dem Kölner Urteil, ist es ein "Kräftemessen". Der BMW rast voraus, der Mercedes klebt ihm leicht versetzt an der Stoßstange, "wie bei einem Formel-1-Rennen", wird eine Zeugin später sagen. Bei Tempo 95 bekommt es der Vordere mit der Angst zu tun. Er merkt, dass er es kaum durch die Kurve schafft, traut sich aber bei dem geringen Abstand nicht, auf die Bremse zu treten. Dann kommt sein Auto ins Driften, prallt gegen den Bordstein, schleudert über die Fahrbahn auf den Radweg.

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  • Seite 1:

    LG Köln: keine notorischen Raser

  • Seite 2:

    BGH: Der Rahmen für Korrekturen ist begrenzt

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BGH-Verhandlung in Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23142 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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