Druckversion
Mittwoch, 10.12.2025, 07:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-verhandlung-i-zr203-19-gebuehren-paypal-sofortueberweisung
Fenster schließen
Artikel drucken
43708

Paypal und Sofortüberweisung: BGH schafft bald Klar­heit bei Gebühren

10.12.2020

Zahlung per Paypal

sitthiphong - stock.adobe.com

Wer im Internet bucht oder einkauft, hat oft eine ganze Reihe an Zahlungsmöglichkeiten. Aber nicht immer sind alle kostenlos für den Kunden. Lassen die gesetzlichen Vorgaben solche Extra-Entgelte zu? Der BGH hat zu der Frage verhandelt.

Anzeige

Eine Extra-Gebühr fürs Bezahlen per Paypal oder Sofortüberweisung? Ob manche Unternehmen ihre Kunden beim Einkaufen oder Buchen im Internet wegen der gewählten Zahlungsart zu Recht zur Kasse bitten, ist unklar - aber nicht mehr lange. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der am Donnerstag über die Frage verhandelte, wird voraussichtlich im neuen Jahr ein grundsätzliches Urteil sprechen. Angestoßen hat das die Wettbewerbszentrale mit einer Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus (Az. I ZR 203/19).

Flixbus erhebt laut einer Sprecherin inzwischen keine Gebühr mehr für Zahlungen via Paypal und Sofortüberweisung. Den Wettbewerbsschützern, die nach eigenen Angaben auch Beschwerden über andere Internetseiten erreichen, geht es aber um Rechtsklarheit insgesamt. Kunden sollen nicht erst beim Bezahlen auf überraschende Zusatz-Kosten stoßen. Und bei den Unternehmen sollen für alle dieselben Bedingungen gelten.

Grund für die Unsicherheit ist eine neue Vorschrift, mit der der deutsche Gesetzgeber Anfang 2018 eine EU-Vorgabe umgesetzt hat. Paragraf 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Paypal und Sofortüberweisung werden nicht erwähnt. Fallen sie trotzdem unter die Vorschrift? Flixbus verlangte für beide Zahlungsarten eine Gebühr, die Höhe war nach dem Fahrkartenpreis gestaffelt.

Vorinstanzen sind sich uneins

Das Zahlen per Paypal funktioniert mit elektronischem Geld, dafür brauchen beide Seiten ein Paypal-Konto. Hat der Zahler nicht ausreichend Guthaben, zieht Paypal den Betrag per Lastschrift oder Kreditkarten-Abbuchung ein. Die Sofortüberweisung ist im Grunde eine Banküberweisung. Allerdings schaltet sich der Anbieter, die Sofort GmbH, dazwischen, informiert den Empfänger über die Bonität des Kunden und löst die Überweisung aus. Dadurch soll es schneller gehen. Für beide Dienste zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion.

Die Sofort GmbH, die seit 2014 zur schwedischen Klarna-Gruppe gehört, hat nach eigener Auskunft keinen Einfluss darauf, in welcher Form diese Kosten an den Kunden weitergegeben werden. Paypal hingegen sieht sich dem Prinzip verpflichtet, dass das Bezahlen für den Käufer gebührenfrei ist. Im Januar 2018 wurden laut Paypal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Seither sei es Händlern verboten, ihren Kunden Aufschläge für die Nutzung von Paypal zu berechnen. Laut Wettbewerbszentrale kommt es trotzdem noch zu Verstößen.

Das Landgericht München I hatte Flixbus im Dezember 2018 untersagt, weiter Extra-Gebühren zu kassieren. Das Münchner Oberlandesgericht hingegen erklärte die Entgelte im Oktober 2019 für zulässig. 

Reine Überweisung oder zusätzliche Dienstleistung?

Nun haben die BGH-Richter das letzte Wort. Die entscheidende Frage werde sein, ob das Geld für die reine Überweisung oder Lastschrift verlangt werde - was verboten wäre - oder für eine zusätzliche Dienstleistung, sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch.

Der BGH-Anwalt der Wettbewerbszentrale sprach sich dafür aus, dabei die Sicht des Verbrauchers zugrundezulegen. Dieser wolle bei der Sofortüberweisung zuallererst, dass das Geld überwiesen werde. Die Bonitätsprüfung liege hauptsächlich im Interesse des Händlers.

Dagegen zählte die BGH-Anwältin von Flixbus auch Vorteile für den Verbraucher auf. Außerdem sei niemand auf die Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung angewiesen. Würden die Kosten dafür auf alle Kunden umgelegt, würden aber auch diejenigen belastet, die nur die klassischen und ausdrücklich gebührenfreien Zahlungsarten nutzten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Paypal und Sofortüberweisung: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43708 (abgerufen am: 10.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Gebühren
    • Online-Handel
    • Online-Services
    • Shopping
    • Unternehmen
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
Flaggen vor dem EU-Parlament 13.11.2025
Lieferketten

Mehrheit im rechten politischen Lager:

EU-Par­la­ment stimmt für schwächeres Lie­fer­ket­ten­ge­setz

Das Lieferkettengesetz der Europäischen Union soll nur noch für wenige große Firmen gelten. Die Mehrheit im Europaparlament kommt durch Stimmen von Rechtsaußen zusammen – ist eine Brandmauer gefallen?

Artikel lesen
Christina Block und ihr Verteidiger Dr. Ingo Bott am 20. Verhandlungstag vor dem LG Hamburg 06.11.2025
Prominente

Kindesentziehungsprozess gegen Christina Block:

Wer hat mit der israe­li­schen Sicher­heits­firma gespro­chen?

20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Artikel lesen
Blick auf ein Werk des französischen Zementherstellers Lafarge bei Ain Issa (Syrien). 03.11.2025
Terrorismus

Beginn der Hauptverhandlung im "Fall Lafarge":

Nur Busi­ness im Kriegs­ge­biet oder schon Ter­r­or­fi­nan­zie­rung?

Das Unternehmen Lafarge zahlte Geld an den IS, um in Syrien weiter produzieren zu können. Florian Jeßberger und Luca Hauffe über einen Prozess in Paris, der die Verantwortlichkeit von Unternehmen für Völkerrechtsverstöße in den Fokus rückt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Brinkmann Rechtsanwälte
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Zi­vil­recht

Brinkmann Rechtsanwälte , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverlag
Beck Noxtua Live: So transformiert der neue Legal AI Workspace Ihre Kanzlei

10.12.2025

Verfahrensrechtliche must-knows Mietrecht - alle wichtigen prozessentscheidenden Szenarien

10.12.2025

Nachträge nach VOB und BGB – Grundlagen und Aktuelle Rechtsprechung

10.12.2025

„Das DUO: Best of 2025“ Bau- und Architektenrecht - Teil I

10.12.2025

„Das DUO: Best of 2025“ Bau- und Architektenrecht - Teil II

10.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH