Druckversion
Dienstag, 9.06.2026, 17:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-v-zr-177-17-wisente-schaden-tierschutzverein-nachbarn
Fenster schließen
Artikel drucken
36607

BGH entscheidet über Wisente im Sauerland: Tier­schutz­ve­rein haftet für Schäden

19.07.2019

Wisente

© Marcin Zakrzewski - stock.adobe.com

Der sauerländische Verein, der Wisente wieder im Rothaargebirge angesiedelt hat, muss für die Schäden aufkommen, welche die Tiere auf Nachbargrundstücken verursachen. Ob der Auswilderungsversuch abgebrochen werden muss, ist noch unklar.

Anzeige

Mehr als sechs Jahre nach der Auswilderung von Wisenten bei Bad Berleburg hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Beendet ist der Rechtsstreit damit allerdings noch nicht. Der V. Zivilsenat ist der Auffassung, dass die Waldbauern während des Stadiums der Auswilderung das Eindringen der Tiere auf ihre Grundstücke hinnehmen müssen -  sofern die Nutzung ihrer Grundstücke nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Unabhängig davon muss der beklagte gemeinnützige Verein, der die Wildtiere 2013 ausgewildert hatte, den Waldbesitzern die Schäden ersetzen, die diese durch die Tiere erleiden (Urt. v. 19.07.2019, Az. V ZR 177/17)

Final geklärt ist damit noch nicht alles. Der BGH hat die Sache an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen, das nun klären muss, ob die Waldbauern in der Nutzung ihrer Grundstücke unzumutbar beeinträchtigt werden. Fest steht aber: Es wird teuer für den gemeinnützigen Verein, der die Tiere ausgewildert hat.

Unzumutbar? OLG muss Duldungspflicht klären

2013 waren die ersten acht der mächtigen Wildtiere im Rothaargebirge ausgesetzt worden. Schnell gab es Nachwuchs und die Herde wechselte auch in benachbarte Wälder des Sauerlandes. Dort richteten die Tiere Schäden in den Buchenwäldern an - zum Frust der Waldbauern. Die Herde, die derzeit 19 Tiere hat, soll nach Ansicht der Bauern wieder aus dem Gebiet verschwinden.

Das wird wohl erst einmal nichts. Der beklagte Verein sei zwar als mittelbarer Handlungsstörer nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB bis zum Ende der Freisetzungsphase verantwortlich für die Schäden, welche die Tiere anrichten, so der V. Zivilsenat. Ebenso lange aber könnten die Waldbauern verpflichtet sein, das Eindringen auf ihre Grundstücke zu dulden im Sinne von § 1004 Abs. 2 BGB aus § 65 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Die Vorschrift verpflichtet Grundstückseigentümer, Maßnahmen des Naturschutzes zu dulden, soweit dadurch die Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Die Wiederansiedlung der Wisente, die von der Flora-Fauna-Habitat-Richtline eurooparechtlich besonders geschützt werden, zählt der BGH dazu. Als Maßnahme im Sinne der Vorschrift definieren die Karlsruher Richter den Erprobungszeitraum des Projekts bis hin zur Herrenlosigkeit der Tiere.

Dem OLG, das über die Zumutbarkeit der Nutzungseinschränkung nun entscheiden muss, gibt der BGH noch den Hinweis mit, dass dieser Zeitraum nicht unendlich ausgedehnt werden kann. Wenn die nötigen Erkenntnisse gewonnen und ausgewertet sowie das Verfahren für die Wiederansiedlung geklärt ist, muss Schluss sein, stellte der Senat klar.

Der Verein haftet für Schäden – in jedem Fall

Und wie auch immer das OLG entscheidet - an der Pflicht des Vereins, für Schäden einzustehen, wird das nichts ändern, so der Senat. Denn auch wenn letztlich das Verhalten der Tiere zu den Schäden geführt habe, habe doch der Verein diese im nicht eingezäunten Projektgebiet ausgesetzt. Die Schäden seien dem Verein während der Auswilderungsphase (sog. Freisetzungsphase) "in wertender Betrachtung" auch zuzurechnen.

Daran änderten auch artenschutzrechtliche Zugriffsverbote, also Gründe des Naturschutzes nichts. Die Tiere seien nämlich nicht wild lebende, herrenlose Tiere i.S.d. Bundesnaturschutzgesetzes, sondern stünden zumindest während der noch laufenden Erprobungsphase für das Projekt Auswilderung auch weiterhin im Eigentum des Vereins. Der könne sie – "wenn auch unter Schwierigkeiten", wie der BGH durchaus sah - auch identifizieren und wieder einfangen. Schließlich sollten die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote laut dem zwischen dem Verein und dem Landkreis, der Bezirksregierung Arnsberg, einem Landbetrieb sowie dem Eigentümer des Projektgebiets abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Freisetzung von Wisenten während dieser Zeit gerade nicht gelten.

Wenn die Waldbauern aus § 65 BNatSchG zur Duldung der Wisente auf ihren Grundstücken verpflichtet sind, stünde ihnen ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog gegen den Verein zu, weil der das benachbarte Projektgebiet nutzt. Bestünde eine solche Duldungspflicht nicht, würde der Verein aus § 833 S. 1 BGB haften, so der BGH.

pl/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH entscheidet über Wisente im Sauerland: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36607 (abgerufen am: 09.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Umweltrecht
    • Artenschutz
    • Landwirtschaft
    • Tiere
    • Tierschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Die beiden Beklagten Anna Schubert (links) und Hendrik Haßel (rechts) sowie Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen bei einer Aktion gegen die CO2-Betäubung von Schweinen. 09.06.2026
Tierschutz

OLG zu Aufnahmen von betäubten Schweinen:

Tier­schützer haften für Ver­b­rei­tung von Schlachthof-Videos

Zwei Tier- und Umweltaktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Die Aufnahmen gelangten ins Internet. Das ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, so das OLG Oldenburg.

Artikel lesen
Ein großes Meerestier, möglicherweise ein Wal, wird auf einem Schiff gehalten. Moratorium zur Tierquälerei wird diskutiert. 04.06.2026
Tiere

Umweltminister beruft sich auf Haftungsfreistellung:

Meck­len­burg-Vor­pom­mern für Tier­quä­lerei an "Timmy" ver­ant­wort­lich?

Die Geschichte um den inzwischen verstorbenen Wal "Timmy" könnte juristische Schritte nach sich ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister lässt sich von etwaigen Ermittlungen wegen des Wal-Transports nicht nervös machen.

Artikel lesen
junge Lanzenotter 03.06.2026
Nachrichten

Tierbesitzer teilweise erfolgreich vor dem VG Augsburg:

Gemeinde bleibt auf Kosten für Gift­schlangen sitzen

Neun Giftschlangen stellte eine Gemeinde bei einem Mann sicher. Dieser sollte die Kosten für die Unterbringung in der Auffangstation tragen, doch die Ermessensausübung war fehlerhaft, meint das VG Augsburg. Es gab nämlich gar keine.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
Ein Foto von einem Wal, der bläst, im Meer bei Skagen 04.05.2026
Informationsfreiheit

Informationsanspruch auf "Timmys" GPS-Daten?:

Wissen, wo der Wal ist

Derzeit warten Wal-Fans gespannt, ob der am geretteten Tier angebrachte GPS-Sender Daten übermitteln wird. Falls ja: Hätten sie einen Anspruch, diese von der Landesregierung zu bekommen, auch wenn die den Wal vor Beobachtern schützen will?

Artikel lesen
Drei Pferde auf einer Weide. Eines tritt aus. 30.04.2026
Tierhalterhaftung

LG Köln zum Pferdetritt:

8.000 Euro Behand­lungs­kosten nach Streit zwi­schen "Diva" und "Bella"

Wenn Pferde ihre Rangordnung klären, fliegen häufig die Hufe. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, wenn die Kennenlernphase auf der Weide mit der schweren Verletzung eines Tieres endet, entschied nun das LG Köln.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Trainee Voll­ju­rist*in (m/w/d)

BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresupdate Erbrecht 2026 – Highlights aus der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

09.06.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

09.06.2026

Logo von Fieldfisher
Kündigungsrisiken und Pflichtenkatalog bei Whistleblower-Hinweisen – Was jetzt zu beachten ist

09.06.2026

Deutsche Compliance Konferenz 2026

10.06.2026, Frankfurt am Main

Sicherheiten im Bauvertragsrecht

09.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH