Druckversion
Mittwoch, 20.05.2026, 00:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteile-iii-zr-189-14-191-14-198-14-und-227-14-awd-anleger-schadensersatz
Fenster schließen
Artikel drucken
15928

BGH zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Nieder­lage für AWD­Anleger

19.06.2015

Geldanlage

© Franz Pfluegl - Fotolia.com

Vier Ehepaare sind mit Schadensersatzklagen wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung gegen den Finanzdienstleister Swiss Life Select wegen Verjährung gescheitert. Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf tausende Anleger.

Anzeige

Mögliche Schadensersatzforderungen gegen den Nachfolger des Finanzdienstleisters AWD Swiss Life Select wegen falscher Anlageberatung können die Anleger nun nicht mehr durchsetzen. Die Paare hatten sich 1999 und 2001 an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und fühlten sich im Nachhinein falsch beraten.

Um zu verhindern, dass ihre Forderungen verjähren, hatten sie später im Wesentlichen inhaltsgleiche Güteanträge bei einer Gütestelle in Freiburg eingereicht. Diese seien auf vorformulierte Mustergüteanträge zurückgegangen, die eine Anwaltskanzlei den Anlegern zur Verfügung gestellt hatte. Dem Vernehmen nach haben mehrere tausend Anleger hiervon oder von ähnlichen Musteranträgen Gebrauch gemacht. Da der Finanzdienstleister keine außergerichtliche Einigung wollte, klagten die Paare und beriefen darauf, die von den Anwälten vorformulierten Musteranträge hätten die Verjährung gehemmt.

Die Güteanträge seien viel zu ungenau, urteilte nun aber der Bundesgerichtshof (BGH). Nur wenn sie inhaltlich bestimmte Anforderungen erfüllen, können die Anträge demnach eine Verjährung der Ansprüche verhindern. So muss das Schriftstück die konkrete Kapitalanlage, die Zeichnungssumme sowie den ungefähren Beratungszeitraum enthalten und den groben Beratungshergang umreißen. Auch das angestrebte Verfahrensziel müsse genannt werden. Die Güteanträge der Kläger hätten jedoch nur Namen der Anleger und Bezeichnung des Fonds angegeben (Urt. v. 18.06.2015, Az. III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14).

Tausende Anleger betroffen

Damit genügten die verwendeten Mustergüteanträge den Anforderung jedoch nicht. Sie wiesen keinen Bezug zum konkreten Beratungshergang in dem der Gütestelle vorgelegten Einzelfall auf und enthielten als individuelle Angaben lediglich die Namen der Kläger sowie die Bezeichnung des Anlagefonds. Die Anträge hätten weder die Zeichnungssumme noch den Beratungszeitraum noch andere die getätigte Anlage individualisierende Tatsachen genannt. Auch das angestrebte Verfahrensziel werde in den Güteanträgen nicht ausreichend beschrieben. Die Größenordnung des jeweils geltend gemachten Anspruchs sei für das beklagte Unternehmen nicht im Ansatz zu erkennen gewesen.

Der Gegner müsse aber im Güteantrag erkennen, welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht würden, hieß es. Nur so könne er prüfen, ob er Güteverhandlungen führen wolle. Auch der neutrale Vermittler müsse über den Gegenstand des Streits ausreichend informiert sein.

Das Urteil hat Grundsatzbedeutung über den Fall Swiss Life hinaus und betrifft nach Gerichtsangaben Tausende von Anlegern, die mit Güteanträgen Klagefristen wahren wollten. "Damit erweist sich eine große Zahl derzeit laufender Klagen von Kapitalanlegern als unbegründet", hieß es.

dpa/age/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15928 (abgerufen am: 20.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Anlageberatung
    • Immobilien
    • Schadensersatz
    • Verjährung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ehepaar sieht Kreuzfahrtschiff nach 18.05.2026
Reise

AG München zu Entschädigung durch Reiseveranstalter:

Keine Kreuz­fahrt ohne Aus­weis

Wird einem Reisenden kurz vor einer Kreuzfahrt das Ausweisdokument gestohlen und ihm deshalb der Zutritt aufs Schiff verweigert, bekommt er den Reisepreis nicht wegen außergewöhnlicher Umstände zurückerstattet. Das entschied das AG München.
 

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Volkswagen-Werk, Symbol für die aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Dieselverfahren und Investorenaussagen. 12.05.2026
Abgasaffäre

Kapitalmarktrecht und Dieselverfahren:

Ver­ur­teilter Ex-Manager sagt im VW-Inves­to­ren­pro­zess aus

Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre kommt es auf die Kenntnis der Konzernspitze von illegalen Abschalteinrichtungen an. Nun sagt Wolfgang Hatz aus – ein früherer Audi-Manager, der selbst wegen Betrugs verurteilt wurde.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Drei Pferde auf einer Weide. Eines tritt aus. 30.04.2026
Tierhalterhaftung

LG Köln zum Pferdetritt:

8.000 Euro Behand­lungs­kosten nach Streit zwi­schen "Diva" und "Bella"

Wenn Pferde ihre Rangordnung klären, fliegen häufig die Hufe. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, wenn die Kennenlernphase auf der Weide mit der schweren Verletzung eines Tieres endet, entschied nun das LG Köln.

Artikel lesen
Mann sitzt auf einem Porsche, daneben drei Hunde, die ihn anbellen (Symbolbild / KI) 29.04.2026
Tierhalterhaftung

AG München zur Tierhalterhaftung:

Paket­bote erschrickt vor Hunden und springt auf teuren Por­sche

Ein Mann, dessen Hunde einen Lieferanten erschrecken, kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn der Bote sich per Sprung auf den teuren Porsche Cayenne rettet. Das AG sieht die Verantwortung für den Blechschaden ganz beim Tierhalter.

Artikel lesen
Logo der Stiftung Warentest 23.04.2026
Stiftung Warentest

Millionenschaden droht:

Warum die Stif­tung Waren­test einen Scha­dens­er­satz­pro­zess ver­liert und trotzdem auf­atmen kann

Die Stiftung Warentest muss Schadensersatz für eine fehlerhafter Bewertung leisten. Wer konkrete Hinweise auf Fehler eines Prüfinstituts ignoriert, verletzt seine Sorgfaltspflicht, so das OLG. Trotzdem kann die Stiftung erstmal aufatmen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von Thomson Reuters
Se­nior Spe­cia­list Le­gal Edi­tor, Cor­po­ra­te Law and Practi­ce

Thomson Reuters, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Möhrle Happ Luther auf dem Fakultäts­karrieretag Jura in Hamburg

20.05.2026, Hamburg

Next Level Real Estate – KI als strategischer Wett­be­werbs­vor­teil

20.05.2026, Frankfurt am Main

Junge Tagung Öffentliches Recht 2026 – Recht und Gericht

20.05.2026, Göttingen

Aktuelle Rechtsprechung im Notarkostenrecht (20.05.2026)

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
CER Directive in Germany: what has changed and how to prepare for the KRITIS-Dachgesetz?

20.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH